Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 418/2009 vom 10.07.2009

Kulturminister und Jugendminister zum Übergang Kindertagesstätte-Grundschule

Die Kultusministerkonferenz und die Jugendministerkonferenz haben in einem gemeinsamen Beschluss „Den Übergang von der Tageseinrichtung für Kinder in die Grundschule sinnvoll und wirksam gestalten — das Zusammenwirken von Elementarbereich und Primarstufe optimieren“ Aussagen zur Bildungsförderung von Kindern, zum Übergang in die Grundschule und zum Zusammenwirken beider Bereiche getroffen. Sie haben sich auf eine Reihe gemeinsamer Grundsätze verständigt, die als Handlungsleitfaden für die beteiligten Bildungsinstitutionen dienen können. Unter anderem sollen die Länder durch Rechtsetzung oder Vereinbarung Ziele zur Gestaltung des Übergangs und der Kooperation von Kindertagesstätte und Grundschule verbindlich formulieren und durch geeignete Instrumentarien auf diese Umsetzung achten. Ausdrücklich würdigen die Kultus- und die Jugendministerkonferenz u.a. die Anstrengungen der Kommunen für eine verstärkte und systematischere Kooperation von Tageseinrichtungen und Grundschulen.

Die JFMK und KMK sprechen sich für folgende gemeinsame Grundsätze aus:

1.       Frühe Bildungsprozesse legen den Grundstein für spätere Bildungschancen. Bildung beginnt mit der Geburt eines Kindes.

2.       Kinder eignen sich die Welt als aktiv handelnde Subjekte an und benötigen hierfür die Förderung und Begleitung durch die Familie und die Fachkräfte der jeweiligen Institutionen.

3.       Öffentlich verantwortete Angebote des Elementar- und Primarbereichs messen daher der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern eine besondere Be­deutung zu.

4.       Die Orientierung am einzelnen Kind, d.h. an seinen individuellen Ressourcen und Hintergründen, ist Maßstab pädagogischen Handelns im Elementar und Primarbereich. Eine individuelle Begleitung und Förderung der Bildungsprozesse trägt darüber hinaus maßgeblich zur Überwindung sozialer Segregation bei.

5.       Die Gestaltung von Übergängen (Eintritt in die Kindertageseinrichtung, Aufnahme in die Grundschule, Übergang in die Sekundarstufe, Wechsel von Institutionen) in der Bildungsbiografie eines Kindes erfolgt nach kind- und entwicklungsgerechten Aspekten. Dies gilt unabhängig von länderspezifischen Ausgestaltungen des Ele­mentar- und Primarbereiches.

6.       Die Anschlussfähigkeit der pädagogischen Angebote erfordert die Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule.

7.       Die Gestaltung des Übergangs berücksichtigt zwei für das jeweilige Kind unter-schiedlich maßgebliche Prinzipien: Das Prinzip der Diskontinuitätder Übergang als neue Herausforderung, verbunden mit dem Bedürfnis des Größerwerdens und das Prinzip der Kontinuitätder Übergang als Fortführen begonnener Entwicklungs- und Lernprozesse, verbunden mit dem Bedürfnis, Bekanntes wieder zu erkennen und beizubehalten.

8.       Die grundgesetzlich unterschiedliche Verankerung der Systeme des Elementar- und Primarbereichs begründet verschiedene Traditionen der inhaltlichen und organisato­rischen Ausgestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Dies findet in der Ori­entierung an der Bildungsbiografie des einzelnen Kindes eine gemeinsame Aus­richtung.

9.       Elementar- und Primarpädagogik leisten jeweils einen spezifischen Beitrag zu Bil­dung und Erziehung, der den Entwicklungsphasen des Kindes entspricht. Dem Grundsatz nach sind deshalb Besonderheiten des jeweiligen pädagogischen Ange­bots (inhaltlich wie methodisch) angemessen und notwendig.

10.    Die Pluralität und Autonomie der Träger von Kindertageseinrichtungen sind zent­rale Grundsätze des SGB Vlll. Sie sind Ausdruck einer auf die Vermittlung von Werten und Orientierung abzielenden Bildung und Erziehung, die sich an den unter-schiedlichen Auffassungen und Einstellungen der Eltern orientieren

11.    Kindertageseinrichtungen und Schulen sollen gleichermaßen als Akteure in die Bil­dungsplanung vor Ort eingebunden sein.

Aus den gemeinsamen Grundsätzen ergeben sich nach Auffassung der KMK und der JFMK daher gemeinsame Leitsätze und Handlungsempfehlungen für die Sicherung und Weiterentwicklung guter Praxis. Dies sind vor allem:

1.       Stärkung des Selbstvertrauens der Kinder und Wertschätzung ihrer jeweiligen speziellen Fähigkeiten erfolgt in beiden Systemen. Die Kinder sollen ihr Können und Wissen als nützlich für die jeweilige neue Situation erleben können.

2.       Einbeziehung und Begleitung der Eltern beim Übergang ihrer Kinder in die Schule und Eröffnung von Beteiligungsmöglichkeiten sowie Wertschätzung der Eltern als Bildungs- und Erziehungspartner.

3.       Soziale Integration der Kinder und Vermittlung einer positiven Haltung in der Rolle als zukünftige Schülerin / Schüler.

4.       Unterstützung und Förderung der Kinder in ihrer individuellen Lebenssituation und bei der Bewältigung möglicher Konflikte.

5.       Altersgemäße und individuelle Betrachtung und Begleitung des Entwicklungs- und Bildungsprozesses eines jeden Kindes. Nicht die Institutionen mit ihren Zielen und Bedingungen stehen im Mittelpunkt, sondern der Blick auf das Kind mit seinen Bedürfnissen und Alltagserfahrungen.

6.       Gegenseitiges Kennenlernen und Wertschätzen der professionell tätigen Akteure beider Systeme, insbesondere durch gemeinsame Praxiserfahrungen.

7.       Berücksichtigung der im pädagogischen Handeln zu beteiligenden Akteure „Kind — Eltern — Institutionen” insbesondere bei der Weitergabe von Bildungsdokumen­tationen; Einbezug aller an der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft beteiligten Personen und Institutionen unter Beachtung des Datenschutzes.

8.       Abstimmung der jeweiligen frühpädagogischen und schulischen Bildungskonzepte auf lokaler Ebene zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und den Schulen.

9.       Herstellung von Verbindlichkeit durch konkrete Kooperationsvereinbarungen zwischen beiden Systemen vor Ort unter Berücksichtigung des organisatorischen Rahmens, der Methoden und Inhalte, der Planung und Umsetzung der Elternarbeit und gemeinsamer Fortbildungen der Fachkräfte.

10.    Nutzung der Erkenntnisse aus Schuleingangsuntersuchungen, - sofern sie gemeinsam durchgeführt werden können - zur gezielten Förderung und Kooperation bis zum Schuleintritt.

11.    Aufbau und Sicherung der Kooperationsprozesse durch Expertinnen und Experten und durch ein unterstützendes Coaching (Prozessbegleitung).

12.    Förderung der bildungsbiografischen Orientierung in den Bildungsgängen.

 

Az.: III 750

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