Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 514/2010 vom 12.11.2010

Kürzung der Städtebaufördermittel II

Wie unmittelbar zuvor in der Mitteilung „Kürzung der Städtebaumittel“ mitgeteilt, hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dass im kommenden Jahr für die Programme der Städtebauförderung insgesamt 455 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung stehen sollen.

Auf Nachfrage hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ergänzend folgende Hinweise gegeben:

Der Verpflichtungsrahmen des Bundes in Höhe von 455 Mio. Euro wird sich im Jahr 2011 wie folgt auf die einzelnen Programme der Städtebauförderung verteilen:

Sanierung und Entwicklung Ost: 25,207 Mio. Euro (2010: 27,124 Mio. Euro)

Sanierung und Entwicklung West: 25,207 Mio. Euro (2010: 27,124 Mio. Euro)

Stadtumbau Ost: 83,046 Mio. Euro (2010: 94,934 Mio. Euro)

Stadtumbau West: 75,257 Mio. Euro (2010: 85,892 Mio. Euro)

Städtebaulicher Denkmalschutz Ost: 62,062 Mio. Euro (2010: 70,080 Mio. Euro)

Städtebaulicher Denkmalschutz West: 30,212 Mio. Euro (2010: 30,474 Mio. Euro)

Soziale Stadt: 28,520 Mio. Euro (2010: 94,934 Mio. Euro)

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 90,272 Mio. Euro (2010: 85,892 Mio. Euro)

Kleinere Städte und Gemeinden: 35,217 Mio. Euro (2010: 18,083 Mio. Euro)

Es ist zu begrüßen, dass — trotz der insgesamt festzustellenden Kürzungen — der Forderung des DStGB und des Städte- und Gemeindebundes NRW nach einer Aufstockung des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden“ nachgekommen wurde. Wie den vorstehenden Zahlen entnommen werden kann, hat sich der Haushaltsausschuss auf einen Mittelansatz in Höhe von etwa 35 Mio. Euro für das Jahr 2011 verständigt. Sinnvoll ist auch der weitere Ausbau des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

Von einer deutlichen Kürzung ist hingegen das Programm „Soziale Stadt“ betroffen. Neben der Mittelkürzung wurde bei der „Sozialen Stadt“ die Ermächtigung zu Modell­vorhaben gestrichen. Des Weiteren sind keine Umverteilungen zugunsten des Pro­gramms möglich. Die Bundesregierung ist aufgefordert worden, sicherzustellen, dass die Fördermittel „weit überwiegend“ für investive Maßnahmen eingesetzt werden.

Da der Geschäftsstelle bislang noch keine schriftlichen Beschlüsse vorliegen, bitten wir die Informationen noch als vorläufig zu betrachten.

Im Übrigen findet am 08.12.2010 die Bund-Länder-Besprechung zur Verwaltungs­vereinbarung 2011 statt. Über den Fortgang wird berichtet.

Az.: II/1 622-10

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