Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 628/2000 vom 05.11.2000

Kreisverkehr auch für Fußgänger und Radfahrer sicher

Eine neue Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat bestätigt, dass Kreisverkehrsplätze für Fußgänger und Radfahrer sichere Verkehrsanlagen sind und als empfehlenswerte Knotenpunktform angesehen werden können.

Die Untersuchung "Fußgänger- und Radverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen", erschienen in der Schriftenreihe Forschung "Straßenbau und Straßenverkehrstechnik", Forschungsberichte aus dem Forschungsprogramm des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V., Heft 793/2000, trägt dazu bei, Information über die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger an Kreisverkehrsplätzen zu verbreiten. Die Untersuchung der Ingenieurgemeinschaft Schnüll-Haller und der Planungsgemeinschaft Verkehr, beide Hannover, ergab, dass kleine Kreisverkehrsplätze für Fußgänger unabhängig von den Verkehrsstärken sichere Verkehrsanlagen sind. Für den Radverkehr kann die Aussage getroffen werden, dass Kreisverkehrsplätze gegenüber Knotenpunkten ohne Lichtsignalsteuerung im Allgemeinen sicherer sind. Allerdings bedarf es einer differenzierten Betrachtung, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn oder auf Radwegen im Seitenraum geführt werden sollte. Radverkehrsstreifen auf der Fahrbahn stellen unter Berücksichtigung der im Ausland gemachten Erfahrungen keine allgemein vorteilhafte Lösung dar.

Während bei vielen Radverkehrsanlagen an vorhandenen Kreisverkehrsplätzen Verbesserungen möglich sind, bestehen bei der Fußgängerführung keine bemerkenswerten Probleme. Aus Gründen der Vereinheitlichung regen die Autoren der Untersuchung an, an allen Furten Überquerungsstellen für Fußgänger vorzusehen.

Der Forschungsbericht "Fußgänger- und Radverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen", Heft 793/2000, der Schriftenreihe "Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik" kann zum Preis von 28,- DM bei der Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn, Südstraße 119, 53175 Bonn, Telefax: 0228/3820222 bezogen werden.

Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß sich das Präsidium des StGB NRW bereits am 1.3.1989 deutlich für eine verstärkte Berücksichtigung von Kreisverkehrsplätzen im Rahmen der kommunalen Straßenbauplanung ausgesprochen hat und die Bedeutung dieser Knotenpunktform unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Umweltfreundlichkeit sowie der städtebaulichen Integration und Gestaltung herausgestellt hat.

Az.: III 642 - 30

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