Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 21/2011 vom 13.12.2010

Krediterlass des NRW-Innen- und Kommunalministeriums

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat den StGB NRW mit Schreiben vom 11.11.2010 informiert, dass beabsichtigt ist, den Runderlass „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden GV" (SMBI 652) vom 09.10.2006 zu ändern. Es ergeben sich gegenüber den bisherigen Regelungen folgende Änderungen:

  • Zum rechtlichen Rahmen für die Inanspruchnahme von Zinsderivaten werden Rahmenbedingungen für die bilanzielle Bewertung hinzugefügt.
  • Zum Thema „Kundeneinstufung“ durch die Banken wird auf die Rechtslage und die Zuständigkeit des BaFin hingewiesen. 
  • Klarstellung in Nummer 2.3.2, S. 3 bei Verweis auf § 36 Abs. 5 GemHVO.

Die Formulierung des Entwurfs des Änderungserlasses ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) > IM-Erlasse einsehbar.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu den vorgesehenen Änderungen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme kann ebenfalls von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) > IM-Erlasse abgerufen werden.

Az.: IV/1 912-03

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