Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 102/2003 vom 23.01.2003

Krankenhausinvestitionsumlage

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2002 hatte das Land die Kommunen verpflichtet, 20 % der Investitionskosten für Krankenhäuser zu übernehmen. Dies entspricht jährlich einem Gesamtbetrag von mehr als 80 Mio. Euro, zu dem alle Städte und Gemeinden nach der Zahl ihrer Einwohner herangezogen werden. Auch für 2003 wird die Krankenhausinvestitionsumlage vom Land in gleicher Höhe gefordert.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte im November mit Schnellbrief angekündigt, gegen diese Krankenhausinvestitionsumlage verfassungsgerichtlich vorzugehen, und abgefragt, welche Mitgliedskommunen bereit sind, dieses Vorgehen finanziell zu unterstützen. Nachdem sich weit mehr als 200 Mitgliedstädte und –gemeinden des Verbandes bereit erklärt hatten, eine gerichtliche Überprüfung zu unterstützen, haben die Städte Halle/Westfalen und Monschau am 30. Dezember 2002 mit Unterstützung des Städte- und Gemeindebundes NRW Kommunalverfassungsbeschwerde gegen § 19 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes NW i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 2002 eingelegt. Die Geschäftsstelle hatte hierüber alle Mitgliedstädte und –gemeinden mit Schnellbrief Nr. 1/2003 vom 08.01.2003 informiert. Die beiden klagenden Kommunen machen eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend. Ohne dass sich an der Aufgabe "Krankenhausversorgung" etwas geändert hat, sind mit einem Federstrich Kosten in die ohnehin überforderten kommunalen Haushalte verlagert worden.

Allen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist zu raten, jeweils gegen den eigenen Heranziehungsbescheid Widerspruch bei der zuständigen Bezirksregierung einzulegen, und zwar unter Hinweis auf das in Münster anhängige Verfahren. Die Verwaltungen sind darauf in dem o.g. Schnellbrief bereits hingewiesen worden.

Über den weiteren Fortgang des Rechtsstreits werden wir unterrichten.

Az.: IV/1 900-01

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