Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 102/2008 vom 20.12.2007

Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW

Der Landtag hat am 05.12.2007 das Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes NRW (KHGG NRW) beschlossen. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit des StGB NRW hatte sich eingehend mit dem Thema „Zukunft der Krankenhäuser in NRW“ befasst und in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Krankenhausgestaltungsgesetz mitgetragen.

Begrüßt wurde das Ziel der Landesregierung, durch das Krankenhausgestaltungsgesetz zu einer Entbürokratisierung im Krankenhausbereich durch die Straffung und Streichung einer Vielzahl von Regelungen beizutragen. Auch die Umstellung der Pauschalförderung sowie der Einzelförderung der Krankenhäuser auf die zukünftigen Planungsgrößen Fallzahlen und Schweregrad der Erkrankungen bei den Patienten im einzelnen Krankenhaus (Casemix) wurde seitens des Ausschusses grundsätzlich unterstützt, da sie den Krankenhäusern mehr unternehmerische Freiheit bei der Verwendung der Mittel einräumt. Kritisiert wurde, dass der investive Bedarf hierdurch nicht hinreichend abgebildet werde und die Streubreite zwischen Gewinnern und Verlierern des neuen Systems noch zu breit sei. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass entstehende Notlagen unbürokratisch gelöst würden. Zudem plädierte der Ausschuss nachdrücklich dafür, den Investitionsstau in den nächsten Jahren konsequent abzubauen. Die im Landeshaushalt veranschlagten 190 Mio. Euro für die Baupauschale der Krankenhäuser würden hierfür keinesfalls ausreichen.

Az.: III/2 561

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