Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 224/2000 vom 20.04.2000

Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen

Krankenhäuser befinden sich in einem dynamischen Entwicklungsprozeß. Schnellere Fortschritte in der medizinischen Diagnostik und Therapie sind feststellbar. Krankheiten, die noch vor wenigen Jahren mit längeren, teilweise mehrwöchigen Krankenhausaufenthalten verbunden waren, werden heute in wenigen Tagen stationär oder sogar ambulant behandelt. Neue schonende Operationsmethoden verringern die Belastungen und machen es möglich, daß Patienten schneller genesen und entsprechend früher das Krankenhaus verlassen. Vor- und nachstationäre Behandlungen verkürzen den vollstationären Krankenhausaufenthalt und in zunehmenden Maße werden Operationen auch ambulant durchgeführt. Krankenhäuser müssen sich auf veränderte tatsächliche und rechtliche Rahmenbedingungen einstellen und ihr Leistungsangebot an die veränderten Bedingungen anpassen sowie verstärkt untereinander abstimmen.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen eine Broschüre mit dem Titel "Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht. Hiermit soll über die Leistungsangebote der Krankenhäuser, die Abläufe des Klinikbetriebs und die Kosten der Behandlung informiert werden. Die Veröffentlichung kann unter folgender Adresse bezogen werden: Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, Internet: www.mfjfg.nrw.de, E-Mail: info@mail.mfjfg.nrw.de.

Az.: III/2 551

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