Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 303/2007 vom 16.04.2007

Kostenverteilung bei Eisenbahnkreuzungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte sich im Sommer 2006 mit dem Vorschlag an Bundesverkehrsminister Tiefensee gewandt, die Verteilung der Unterhaltungslasten für Eisenbahnkreuzungen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz zu ändern. Bislang tragen die Gemeinden, das Land bzw. der Bund und das Eisenbahninfrastrukturunternehmen jeweils ein Drittel der Kosten bei Änderungen von Eisenbahnkreuzungen. Der DStGB-Vorschlag sah vor, die Kosten von Änderungen an Eisenbahnkreuzungen grundsätzlich den Trägern des Fernverkehrs zuzuordnen. Damit wären die Gemeinden insbesondere bei Kreuzungen mit Eisenbahnfernverkehrswegen von Kosten entlastet worden. Die Fernverkehrswege der Eisenbahnen werden regelmäßig als Hochgeschwindigkeitsstrecken ausgebaut, von denen die Gemeinden weder einen verkehrlichen Nutzen, noch einen Nutzen durch Erschließung mit dem Verkehrsmittel Eisenbahn haben, der in einem angemessenen Verhältnis zu den Baukosten steht.

Diesem Vorschlag hat sich der Verkehrsminister nicht anschließen können. Die Bundestagsfraktion Die Linke hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Maßnahmen nach § Eisenbahnkreuzungsgesetz an Eisenbahnstrecken des Bundes jeweils hälftig vom Bund und der Deutschen Bahn AG getragen werden. Bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen sollen jeweils hälftig der Bund und das jeweilige Bundesland die entstehenden Kosten tragen.

Die Neuregelung soll finanzielle Überforderungen der kommunalen Haushalte vermeiden. Zudem soll diese Regelung zu einer Modernisierung des Schienennetzes führen, da die kommunalen Kostendrittel bisher in einigen Fällen notwendige Reaktivierungen oder Ertüchtigungen von Schienenwegen verhindert hätten. Der Gesetzentwurf ist einzusehen unter der Adresse: dip.bundestag.de/btd/16/048/1604858.pdf.

Az.: III 645 - 06

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