Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 202/1997 vom 20.04.1997

Kostenübernahme bei Schulungen für Personalräte

Das Innenministerium NW hat der Geschäftsstelle unter dem 19.03.1997 das nachfolgend wiedergegebene Rundschreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme übermittelt:

Zwischenzeitlich hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem unter dem Aktenzeichen 1 A 3978/95 PVL anhängigen Verfahren u.a. unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 - und 20.03.1995 - 6 P 46.93 - entschieden, daß die vom Antragsteller geltend gemachten Kosten im Sinne von § 42 Abs. 5 LPVG NW angemessen und damit zu erstatten sind. Für eine Höchstgrenzenregelung für die Erstattung der Schulungskosten (vgl. Nr. 10.5.3 meines inzwischen aufgehobenen Runderlasses vom 06.07.1977 zur Durchführung des LPVG, MBl. NW. S. 856, in der Fassung des Runderlasses vom 04.10.1994, MBl. NW. S. 1280) sei eine eindeutige gesetzliche Grundlage erforderlich. Der Beschluß, der mit Ablauf des 21.03.1997 Rechtskraft erlangt, ist wegen der besonderen Bedeutung nachfolgend wörtlich wiedergegeben.

Ich bitte, aus dem Beschluß allgemeine Konsequenzen zu ziehen und künftig die für die Teilnahme von Personalratsmitgliedern an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 42 Abs. 5 LPVG geltend gemachten Kosten zu erstatten, sofern sie als angemessen im Sinne von § 42 Abs. 5 LPVG anzusehen sind.

In den Fällen, die aufgrund meines Rundschreibens vom 12.03.1996 zunächst nicht abschließend entschieden wurden, bitte ich entsprechend zu verfahren.

Þ hier bitte Text mit Scanner einfügen

Az.: 048-02-0 wi/gt

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