Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 173/1996 vom 05.04.1996

Kostenreduzierung im Telefondienst

Die Deutsche Telekom AG hat der Hauptgeschäftsstelle mitgeteilt, daß sie ein großes Interesse daran hat, die Kundenbeziehungen zu den Kommunen auch in Zukunft aufrechtzuerhalten und diese vor dem Hintergrund zukünftiger Möglichkeiten weiter zu intensivieren.

Danach können ab 01.01.1996 bzw. 01.07.1996 folgende Rabattierungen im Telefondienstmonopol in Anspruch genommen werden:

1. Telefonrabatte gültig ab 01.01.1996

1a) Bonus 8: (max. 8,3 % Rabatt):

Anschlußbezogen, gilt für den gesamten Telefonverkehr

Analoger Amtsanschluß a/b: ab 10.000 TE-8,3 %

Digitaler Basisanschluß S O : ab 10.000 TE-8,3 %

Digitaler Primärmultiplex-Anschluß S ZM : ab 75.000 TE-8,3 %

(TE= Tarifeinheit)

In kleineren und mittleren Städten sind gemäß den Berechnungen der Deutschen Telekom AG 2,9 % bis 8,0 % Rabatt auf das gesamte Telefonaufkommen erreichbar.

1b) Geschäftskunden (GK)-Rabatte

(max. 24 % Rabatt im nationalen Verkehr)

(max. 35 % Rabatt im internationalen Verkehr)

Standortbezogen, gilt für den Telefonverkehr ab Region 50, einschließlich internationalem Verkehr.

Stufe 1 Volumen- Stufe 2 Volumen

nachlaß nachlaß

________________________________________________________________________

Option 1: 0-10.000 DM 5 % ab 10.000 DM 15 %

Option 2: 0-25.000 DM 11 % ab 25.000 DM 19 %

Option 3: 0-65.000 DM 16 % ab 65.000 DM 24 %

In mittleren und großen Städten sind gemäß den Berechnungen der Deutschen Telekom AG 5 % bis 15 % Rabatt auf das gesamte Telefonaufkommen erreichbar.

1c) Kombination von Bonus 8 und GK-Rabatten:

- Bonus 8: Anschlußbezogen für den City-Bereich, Mobilfunk, T-Service und T-Auskunftsdienste.

- GK-Rabatte: Standortbezogen ab Region 50, einschließlich international.

In mittleren und großen Städten sind gemäß den Berechnungen der Deutschen Telekom AG 10 % bis 20 % Rabatt auf das gesamte Telefonaufkommen erreichbar.

2. Zusätzliche GK-Rabatte ab 01.07.1996

2a) 10 % Rabatt auf den Telefonverkehr zwischen jeweils maximal 10 GK-Gruppenmitgliedern (z.B. 10 weitere Städte).

2b) Einbeziehung des Telefonverkehrs für die Sericenummern 130 und 180 in die GK-Rabattierung (siehe 1b).

Der Bonus 8-Rabatt ist bereits genehmigt; für die GK-Rabatte wird die Zustimmung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation in Kürze erwartet. Zusätzlich plant die Telekom AG, in Abhängigheit von der Marktentwicklung weitere Rabattierungen einzuführen, wie z.B. die Einbeziehung des City-Telefonverkehrs in die GK-Rabatte.

Zur Umsetzung dieser Telefonrabatte müssen Einzelverträge mit den Kommunen abgeschlossen werden. Die Deutsche Telekom AG hat darauf hingewiesen, daß die Vertriebsmitarbeiter der zuständigen Niederlassungen die Informations- und Beratungsgespräche mit den Kommunen führen. Die jeweils spezifischen Kommunikationsstrukturen werden dann analysiert und entsprechend kostenoptimiert.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß der DST und die KGSt mit der PLUSNET GmbH, einem Unternehmen der Thyssen Telekom AG, eine Rahmenvereinbarung über Kostenreduzierungen im Telefondienst abgeschlossen haben. Die Wirksamkeit dieses Vertrages setzt aber voraus, daß der Bundesminister für Post und Telekommunikation die Genehmigung für dieses "Corporate Network" erteilt. Um in den Genuß dieser Vergünstigungen zu kommen, müssen die Mitgliedsstädte der Verbände jeweils einzelne Dienstleistungsverträge mit PLUSNET abschließen.

Die Hauptgeschäftsstelle hat zur Zeit - wie auch der DLT - noch keinen Vertrag mit PLUSNET abgeschlossen, da noch einige technische Fragen sowie die Problematik des Mitbenutzungsentgelts (§ 50 TKG-Entwurf) klärungsbedürftig sind. Das weitere Vorgehen soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 22./23. April 1996 erörtert weden.

Az.: III/2 760-10

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