Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 473/1998 vom 20.08.1998

Kostenminimierung bei der Verkehrsplanung

Verkehrsanlagen und die Durchführung des Straßenverkehrs sind teuer. Der öffentliche Personennahverkehr steht unter dem ständigen Druck der Kosteneinsparung, zunehmend stehen auch die Kommunen unter dem Druck, den Aufwand für die Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur zu erhöhen. Bewertungsverfahren, die Aufschluß geben können über die Finanzierbarkeit des Verkehrsprojektes sowie der Folgekosten sind daher von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Bewertungsverfahren für verkehrspolitische Entscheidungen sind dann geeignet, wenn sie nicht lediglich Einzelaspekte des Verkehrsbereiches betrachten, sondern eine Gesamtbeurteilung des Verkehrs unter Einbeziehung des öffentlichen Personennahverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie des nichtmotorisierten Verkehrs erlauben. Es ist zu erwarten, daß eine derartige Gesamtbetrachtung unter ökonomischen Kriterien nicht nur die Aufwendungen für den Verkehr reduzieren, sondern auch mit Vorteilen im ökologischen Bereich zu rechnen ist.

Aus diesem Grunde hat das Umweltbundesamt in Berlin ein Projekt unterstützt, welches die Entwicklung eines Verfahrens zum Least Cost Planning im Verkehr zum Ziel hat. Es geht dabei um die Entwicklung eines Informationssystems für Entscheidungsträger, welches die Investitions- und Folgekosten der einzelnen Verkehrsarten transparent macht und auf diesem Wege Entscheidungen für oder gegen bestimmte Varianten der Verkehrsplanung mit Kenntnis der Kostenstrukturen ermöglicht.

Das Least Cost Planning im Verkehr soll als Projekt im Herbst 1998 abgeschlossen sein. Das Verfahren soll dann voraussichtlich zu Beginn, spätestens im Frühjahr 1999 praktisch erprobt werden. Es besteht für einige Städte und Gemeinden die Möglichkeit, die örtliche Verkehrsplanung mit dem Least Cost Planning fachlich begleitet im Rahmen einer Erprobung durchzuführen. Interessierte Städte und Gemeinden können sich bei der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Marienstr. 6, 12207 Berlin, registrieren lassen.

Az.: III 640 - 23

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