Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 429/2006 vom 23.06.2006

Kostenfolgeabschätzung des "Sitzenbleibens"

Aufgrund einer Kleinen Anfrage einer Abgeordneten zur Ökonomie und Effizienz des Schulsystems im Hinblick auf das „Sitzenbleiben“ hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung am 8. Mai 2006 (LT-Drs. 14/1893) mitgeteilt, zur Kostenabschätzung des „Sitzenbleibens“ würden die Kosten für zusätzliche Lehrerstellen berechnet, die notwendig seien, um die Schülerinnen und Schüler mit einer durch die Wiederholung verursachten verlängerten Verweildauer im Schulsystem zu unterrichten.

Die Wiederholung von 13.028 Schülerinnen und Schülern einer Jahrgangsstufe in der Hauptschule erfordere rechnerisch rd. 700 zusätzliche Grundstellen und in der Realschule seien es 645 Stellen bei 14.058 Wiederholern. In der Sekundarstufe I der Gesamtschule seien es 150 Stellen bei 2.923 Wiederholern, wobei die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die Klassen 6 und 9 übergingen und somit kein Sitzenbleiben möglich sei. In der Sekundarstufe I des Gymnasiums seien es 425 Stellen bei 9.083 Wiederholern (Schuljahr 2005/06).

Ziel der Landesregierung sei es, die Zahl der Wiederholer im Interesse der Schülerinnen und Schüler, aber auch aus bildungs- und gesellschaftspolitischen Gründen deutlich zu verringern. Dieses Ziel gelte für alle Schulformen und in allen Regionen gleichermaßen. Deshalb sei im Entwurf der Schulgesetznovelle in § 50 Abs. 3 vorgesehen: „Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.“

Az.: IV/2 200-3/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search