Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 512/2013 vom 05.08.2013

Kosten-Nutzen-Analyse für so genannte Smart Meter

Die Bundesregierung hat am 30.07.2013 die Ergebnisse einer Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Auf der Grundlage der Analyse sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von intelligenten Strom- und Gaszählern, sog. Smart Meter, in Deutschland geschaffen werden. Die Studie zeigt, dass bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich die durchschnittlich zu erzielenden jährlichen Energieeinsparmöglichkeiten übersteigen. Ein verpflichtender Einbau ist damit nach Einschätzung des BMWi für Verbraucher mit geringem Jahresverbrauch unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar. Dies würde auch für den durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt, dessen Verbrauch jährlich bei 4.150 kWh liegt, gelten. Die Analyse kommt auch zu dem Ergebnis, dass mit einer Ausweitung des verpflichtenden Einbaus intelligenter Messsysteme auf Erzeugungsanlagen der erneuerbaren Energien die Integration dieser Energieträger in das Energieversorgungssystem erleichtert und der Ausbaubedarf im Verteilnetzbereich - gerade im ländlichen Raum - reduziert werden kann.

Intelligente Messsysteme und Energiewende

Intelligente Messsysteme werden im Rahmen der Energiewende als ein Schlüsselfaktor gesehen, um Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen. Dadurch kann die Stromnachfrage besser an die fluktuierende Erzeugung aus erneuerbaren Energien angepasst und so eine Flexibilisierung des Energieversorgungssystems erreicht werden. Damit wird die Voraussetzung für einen effizienteren Energieeinsatz geschaffen und der Verbraucher erhält mehr Transparenz über seinen Verbrauch, aber auch über sein Nutzungsverhalten.

Intelligente Messsysteme zeigen nicht nur an, wie viel Strom verbraucht wird, sondern geben Auskunft über die Nutzungszeit. Deshalb gibt es in diesem Zusammenhang auch immer wieder datenschutzrechtliche Diskussionen. Um den Belangen des Datenschatzes Rechnung zu tragen, soll mithilfe eines Schutzprofils eine geschützte, sichere Kommunikation von Energieverbräuchen erfolgen.

Konsequenzen der Analyse für Letztverbraucher, Verteilnetze und EE-Anlagenbetreiber

Die Ergebnisse der vom BMWi in Auftrag gegebenen Studie zeigen, dass die Kosten für ein intelligentes Messsystem deutlich über den jährlich zu erzielenden Einsparmöglichkeiten liegen. Wenn auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie nun seitens des BMWi die Konsequenz gezogen wird, dass ein verpflichtender Einbau von Smart Meter bei Letztverbrauchern unter einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh unverhältnismäßig und wirtschaftlich unzumutbar ist, wäre der durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt nicht zum Einbau verpflichtet. Dieser hat - wie aus einer Grafik des BMU hervorgeht - einen durchschnittlichen Stromverbrauch von jährlich 4.150 Kilowattstunden (Quelle: BMU, www.die-stromsparinitiative.de ).

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Analyse betrifft die Pflicht zum Einbau von intelligenten Messsystemen in Erneuerbare-Energien- und KWG-Anlagen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Problematik, dass derzeit bei EE-Altanlagen und Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 0,25 und sieben kWh keine Einbauverpflichtung besteht (vgl. hierzu S. 163 ff. der Studie).

Die Analyse kommt hier zu dem Ergebnis, dass sich durch eine Einbeziehung dieser Anlagen in die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme eine Reduzierung des Netzausbaubedarfs vor allem in den Verteilnetzen erzielen ließe. Referenzprojekte zeigen - so das Ergebnis der Analyse - dass sich in vorhandenen (ländlichen) Verteilnetzen bis zu 100 % mehr Kapazitäten Erneuerbarer-Energie-Anlagen anschließen lassen, wenn es möglich wäre, die Einspeisung von EEG-Anlagen um bis zu 5 % der Jahresenergiemenge jeder Anlage im Bedarfsfall zu reduzieren.

Weiteres Vorgehen/Fundstelle

Über die Netzplattform-Arbeitsgemeinschaft Intelligente Netze und Zähler haben Verbände und Verbrauchervertreter nun Gelegenheit, die Ergebnisse der Studie mit den Gutachtern zu diskutieren.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist Mitglied des Steuerungskreises der Netzplattform.

Die vollständige Studie „Kosten-Nutzen-Analyse für einen flächendeckenden Einsatz intelligenter Zähler“ kann in der Mediathek des BMWi unter http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=586064.html abgerufen werden.

Az.: II/3 811-00/8

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