Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 318/2022 vom 02.05.2022

Kosten der NRW Krankenhäuser waren im Jahr 2020 um 1,3 Milliarden Euro höher als 2019

Im Jahr 2020 summierten sich die Kosten der 337 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser auf rund 28,4 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2019: 27,1 Milliarden Euro). Nach Abzug von 4,2 Milliarden Euro für nichtstationäre Leistungen ergaben sich im Jahr 2020 für die stationäre Krankenhausversorgung Kosten in Höhe von rund 24,2 Milliarden Euro; das waren 5,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor (23,0 Milliarden Euro).

Aufgrund des Rückgangs der Patientenzahl (?13,9 Prozent) und der Behandlungstage (?14,4 Prozent) in den NRW-Krankenhäusern im Jahr 2020 sind sowohl die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall (+22,3 Prozent) als auch die Kosten je Belegungstag (+22,9 Prozent) gegenüber 2019 stärker gestiegen als die Gesamtkosten (+4,8 Prozent).

Umgerechnet auf die rund 4,0 Millionen im Jahr 2020 vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten lagen die durchschnittlichen Kosten je Behandlungsfall bei 6 035 Euro. Die Kosten je Fall waren damit um 1 099 Euro bzw. 22,3 Prozent höher als 2019. Verteilt auf die 28,2 Millionen vollstationären Berechnungs- bzw. Belegungstage ergeben sich für einen Krankenhaustag durchschnittliche Kosten von 858 Euro. Damit kostete ein Belegungstag 2020 im Schnitt 160 Euro bzw. 23,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Die Personalkosten der NRW-Krankenhäuser hatten im Jahr 2020 mit 17,7 Milliarden Euro einen Anteil von nahezu zwei Drittel (62,2 Prozent) an den Gesamtkosten der Krankenhäuser (28,4 Milliarden Euro). Mehr als ein Drittel (36,3 Prozent) der Gesamtkosten entfiel auf Sachkosten (10,3 Milliarden Euro). Die restlichen 1,5 Prozent entfielen auf Kosten für Ausbildungsstätten (266 Millionen Euro), Zinsen und ähnliche Aufwendungen (118 Millionen Euro) sowie Steuern (52 Millionen Euro).

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 38.0.13-001/002

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