Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 191/2005 vom 01.02.2005

Kosten der Krankenhäuser im Jahr 2002

Die Kosten der Krankenhäuser für stationäre Behandlung sind im Jahr 2002 um 3,4 % auf 54,7 Mrd. Euro gestiegen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden wurden für die 17,4 Mio. Patienten im Schnitt 3.139 Euro ausgegeben. Dies waren 2,7 % mehr als 2001 und 13,9 % mehr als 1992. Die höchsten Kosten gab es mit bis zu 3.919 Euro je Patient in den Stadtstaaten, die niedrigsten in Mecklenburg-Vorpommern mit 2.731 Euro. Die Brutto-Kosten der Krankenhäuser – einschließlich der Kosten für nichtstationäre Leistungen (z.B. Ambulanz, wissenschaftliche Forschung und Lehre) – betrugen 60,2 Mrd. Euro. Davon waren laut Statistischen Bundesamt 65,7 % Personal- und 33,9 % Sachkosten. Die restlichen 0,4 % verteilten sich auf Zinsen und Steuern. Von den Personalkosten entfielen 60 % auf ärztliches und Pflegepersonal. Demgegenüber verursachte der medizinische Bedarf (z.B. Arzneimittel, Laborbedarf) knapp die Hälfte der Sachkosten.

Az.: III/2 531-1

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