Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 497/2004 vom 25.05.2004

Kosten der Arbeitslosigkeit gestiegen

In Deutschland sind die durch Arbeitslosigkeit verursachten Kosten nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit auf 82,7 Milliarden Euro gestiegen, 7,7 Mrd. Euro oder 10,3 % mehr als im Jahr 2002. Diese Zahlen berücksichtigen nicht die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik, die im Jahr 2003 bei rund 20 Mrd. Euro lagen. Ebenso wenig sind Folgekosten der Arbeitslosigkeit, z.B. Kaufkraftverluste, in den Berechnungen enthalten. Überproportional nahmen die Ausgaben für die Arbeitslosenhilfe um rund 12 % zu, geringer fielen die Ausgaben z.B. für die Sozialhilfe aus. Diese Aussagen sind durchaus bedeutsam für die Frage der Be- und Entlastung der Kommunen durch die Hartz IV Reform.
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Der größte Ausgabenblock entfällt nach Angaben des IAB mit 53 % auf das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe. 25,2 Mrd. Euro wurde für Arbeitslosengeld und 14,9 Mrd. Euro für Arbeitslosenhilfe ausgegeben. Im Durchschnitt entfielen auf den einzelnen Arbeitslosen jährliche Kosten von 18.900 Euro, ein Jahr zuvor waren es 18.500 Euro. Zwei Drittel der Aufwendungen werden derzeit aus dem Budget der Bundesagentur für Arbeit bestritten, der Rest entfällt auf Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherungsträger. Im vergangenen Jahr waren durchschnittlich 4,38 Mio. Arbeitslose registriert. In diesem Jahr erwarten Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit 4,36 Mio. Arbeitslose, wobei ein Rückgang der Langzeitarbeitslosen nicht zu erwarten sein dürfte.
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Az.: III 841

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