Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 7/1999 vom 05.01.1999

Korruptionsbekämpfung durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Um eine Intensivierung der Verfolgung von Korruptionsstraftaten zu erreichen, hat das Ministerium für Inneres und Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt vier Staatsanwaltschaften des Landes zu Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption bestimmt. In allen drei OLG-Bezirken (Hamm, Düsseldorf und Köln) sollen Spezialisten als Sondersachbearbeiter mit hoher Kompetenz die Strafverfolgung in diesem besonders sozialschädlichen Bereich sicherstellen. Die zentrale Bearbeitung der Verfahren erfolgt dort in den Staatsanwaltschaften Bielefeld, Bochum, Wuppertal und Köln.

Die Einsetzung der Schwerpunktstaatsanwaltschaften soll eine beschleunigte Bearbeitung umfangreicher Verfahren durch die im Wirtschaftsrecht besonders ausgebildeten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie eine optimale Strafverfolgung auch solcher Korruptionskomplexe, die die örtliche Zuständigkeiten mehrerer Staatsanwaltschaften berühren, gewährleisten.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die Liste der Staatsanwälte, die in den einzelnen Staatsanwaltschaften als Ansprechpartner für Korruptionsfälle fungieren (vgl. Mitteilungen des NWStGB vom 20.12.1998), hin.

Az.: I/2 101-01-3

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