Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 252/2018 vom 05.04.2018

Korrekturbedarf bei Erfassung der Kassenkreditschulden durch Destatis

Ergänzend zur StGB NRW-Mitteilung 193/2018 vom 27.03.2018 („Öffentliche Schulden bundesweit Ende 2017 um 2,1 Prozent niedriger“) zum Stand der Verschuldung des Öffentlichen Gesamthaushalts zum 31. Dezember 2017 ist darauf hinzuweisen, dass die Zahlen zur kommunalen Kassenkreditverschuldung nur bedingt mit denen aus dem Vorjahr verglichen werden können, da zur Liquiditätssicherung aufgenommene Schuldscheindarlehen statistisch nicht mehr als Kassenkredite erfasst wurden.

Da die Schuldenstatistik und insbesondere die Aufteilung der kommunalen Verschuldung auf Investitions- und Kassenkredite somit nur noch bedingt aussagekräftig wären, sind die kommunalen Spitzenverbände mit dem Statistischen Bundesamt daher übereingekommen, zu Liquiditätszwecken abgeschlossene Schuldscheindarlehen künftig wieder als „Kassenkredite“ zu erfassen. Künftig werden die Schulden also wieder wie gewohnt erfasst.

Für eine Korrektur der jetzt veröffentlichten vorläufigen Ergebnisse der Schuldenstatistik (Stand 31.12.2017) müssten diejenigen Kommunen, die Kassenkredite in Form von Schuldscheindarlehen aufgenommen haben, allerdings aktiv auf ihre statistischen Landesämter mit dem Hinweis auf Korrekturbedarf zugehen. Damit die Lieferfristen gegenüber dem Statistischen Bundesamt und in der Folge auch Eurostat eingehalten werden können, müssen nach DStGB-Informationen Nachmeldungen bereits bis zum 13. April 2018 erfolgen.

Az.: 41.5.4-001/001 mu

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