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StGB NRW-Mitteilung 615/2015 vom 26.10.2015

Koordinierungskonzept Flüchtlinge der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 07.10.2015 ein Koordinierungskonzept zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beschlossen. Die politische Gesamtkoordinierung liegt künftig bei Kanzleramtschef Peter Altmaier. Bei ihm laufen künftig die vielfältigen Aufgaben in der Flüchtlingspolitik zusammen. Sein ständiger Vertreter ist Staatsminister Prof. Dr. Helge Braun. Zu deren Unterstützung wird im Bundeskanzleramt eine Stabsstelle eingerichtet.

Die gesamte operative Koordinierung fachlicher, organisatorischer, rechtlicher und finanzieller Aspekte der Flüchtlingslage verbleibt weiterhin im Bundesinnenministerium. Das Verteidigungsministerium soll sich künftig um die Unterbringung kümmern, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung um die Bekämpfung der Fluchtursachen. Der bereits bestehende Lenkungsausschuss aus Vertretern der Ressorts im Bundesinnenministerium wird verstärkt, um die Abläufe, zu intensivieren und zu beschleunigen.

Die Länder sollen unter Beachtung ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten über den Bund-Länder-Koordinierungsstab Asyl und Flüchtlinge einbezogen werden. Das Thema Flüchtlinge und Asyl soll bis auf weiteres als ständiger Tagesordnungspunkt in jeder Kabinettssitzung besprochen werden. (Quelle: DStGB Aktuell 4115-02 vom 09.10.15)

Az.: 16.1.

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