Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 416/2009 vom 13.07.2009

Kooperationsformen im Bereich Früher Hilfen

Das Deutsche Institut für Urbanistik in Berlin hat den Ergebnisbericht zum Projekt "Bundesweite Bestandsaufnahme zu Kooperationsformen im Bereich Früher Hilfen" vorgelegt. Ein zentrales Ergebnis: Mindestens 50 Prozent der Jugend- und Gesundheitsämter in Deutschland sind bereits im Bereich Früher Hilfen aktiv. Der ausführliche Bericht stellt die Projektergebnisse der ersten Befragungswelle vor. Sie beziehen sich auf das Begriffsverständnis Früher Hilfen, den Stand bisheriger Umsetzungen, fallbezogene Kooperationen unterschiedlicher Akteure und Netzwerkaktivitäten vor Ort. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

1. Bei insgesamt rund 89 Prozent der teilnehmenden Ämter finden sich eigene Aktivitäten im Bereich Früher Hilfen. Unter Berücksichtigung der nicht teilnehmenden Ämter bedeutet dies, dass bundesweit bislang mindestens 50 Prozent der Jugend- und Gesundheitsämter in diesem Bereich aktiv sind.

2. Frühe Hilfen werden überwiegend als früh einsetzende, präventive Angebote verstanden, die der Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern dient. Intervenierende Maßnahmen des Kinderschutzes werden nur selten den Frühen Hilfen zugeordnet.

3. Die bisherigen Aktivitäten decken ein breites Spektrum ab. Sie beziehen sich vorrangig auf die Intensivierung der Zusammenarbeit von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe, die Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote für Familien und auf den Aufbau interdisziplinärer Netzwerke.

4. Größere Unterstützungsbedarfe werden seitens der Ämter formuliert hinsichtlich der Beratung zu Finanzierungsgrundlagen und -möglichkeiten und — vor allem unter den Gesundheitsämtern — der Klärung datenschutzrechtlicher Fragen, der Bereitstellung von Einschätzungshilfen zur Früherkennung von familiären Belastungen sowie der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

5. Jugend- und Gesundheitsämter kooperieren im Bereich Früher Hilfen mit einer großen Zahl anderer Einrichtungen und Behörden. Sowohl die Bedeutung als auch die Qualität der jeweiligen Zusammenarbeit variieren aus Sicht der befragten Ämter jedoch erheblich. Weiterhin werden die einzelnen Kooperationen von Jugend- und Gesundheitsämtern oft unterschiedlich bewertet. Als eine übergreifende Gemeinsamkeit erweist es sich, dass die Kooperationsbezüge der lokalen Steuerungsbehörden bislang zumeist loser und eher informeller Natur sind.

6. Über 80 Prozent der im Bereich Früher Hilfen aktiven Ämter geben an, bei mindestens einem Netzwerk zu Frühen Hilfen mitzuarbeiten. Dabei handelt es sich überwiegend um regionale beziehungsweise kommunale Strukturen. Die Initiative zur Bildung der Netzwerke ging bei Jugendämtern überwiegend vom eigenen Amt aus. Die Mehrheit der Gesundheitsämter schloss sich Netzwerken an, die vom Jugendamt initiiert wurden.

7. Es ist erkennbar, dass verbindlich organisierte Netzwerke deutlich bessere Wirkungen erzielen als unverbindliche Netzwerke. Die Auswirkungen verbindlicher Netzwerke betreffen dabei nicht nur die Zusammenarbeit der Netzwerkakteure oder die internen Netzwerkstrukturen, sondern auch die Akzeptanz Früher Hilfen seitens der Familien. Gleichzeitig unterstreichen die Ergebnisse die Notwendigkeit, Netzwerke mit ausreichenden Ressourcen auszustatten.

Langfassung und Kurzfassung des Ergebnisberichts zum Projekt „Bundesweite Bestandsaufnahme zu Kooperationsformen im Bereich Früher Hilfen“ können unter www.fruehehilfen.de heruntergeladen werden.

Az.: III 717

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