Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 73/1996 vom 05.02.1996

Kooperation zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Post Bank AG

Zur Privatisierung der Deutschen Post Bank AG hat die Bundesregierung im Oktober vergangenen Jahres die Investmentbank J.H. Schroders und Co. Limited (Investmentbank Schroders) beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten.

Diese Vorschläge sollten

- eine langfristig angelegte, effektive Vertriebskooperation zwischen der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG sicherstellen,

- die Wettbewerbsfähigkeit der Post und der Postbank fördern und deren Zukunft sichern sowie

- die Privatisierungserlöse des Bundes optimieren.

Das Institut hat am 15.01.1996 das Ergebnis seiner Untersuchungen vorgelegt und empfiehlt folgende Maßnahmen, um die Interessenkongruenz beider Unternehmen langfristig sicherzustellen:

- Der Post sollte eine Beteiligung an der Postbank eingeräumt werden, die ihr aber keinen beherrschenden Einfluß zuläßt.

- Der Postbank sollten Exklusivitätsrechte für den Verkauf und Vertrieb ihrer zukünftigen Finanzdienstleistungsprodukte über das Filialnetz der Post gewährt werden.

- Bis spätestens 1998 sollten alle Blauen Schalter der Postbank in Post-Open-Servive-Schalter umgewandelt oder aufgelöst werden.

- In die Satzungsbestimmung über den Unternehmensgegenstand der Postbank und der Post sollte das Bestehen des Vertriebsverbundes aufgenommen werden. Dadurch würden die Vorstände beider Gesellschaften verpflichtet, im Rahmen der Geschäftspolitik dem Vertrieb von Finanzdienstleistungen über das Filialnetz der Post besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

- Die Satzungen beider Gesellschaften sollten derart geändert werden, daß sowohl der Post als auch der Postbank das Recht eingeräumt wird, bei der jeweiligen anderen Gesellschaft ein Aufsichtsratsmitglied zu benennen. (Entsendungsrecht).

Diese Empfehlungen werden nach einer Presseerklärung des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation grundsätzlich von der Bundesregierung geteilt. Bundesminister Dr. Bötsch sieht in diesem Konzept auch eine wirtschaftliche Voraussetzung dafür, daß der verfassungsrechtliche Auftrag aus Art. 87 f GG zur Sicherstellung einer angemessenen Infrastruktur von Postfilialen mit zeitgemäßen Leistungen erfüllt werden kann.

Für das weitere Vorgehen empfiehlt Schroders, daß beide Unternehmen aufgefordert werden sollten, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem Abschluß der laufenden Kooperationsverhandlungen zu gelangen, wobei die Verhandlungen unter der Aufsicht und unter Vermittlung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost geführt werden sollen.

Az.: III/2 760-07

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