Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 698/2006 vom 23.10.2006

Kooperation von Schule und Jugendhilfe

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung und das Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration haben Felder und Verfahren einer Kooperation auf Landesebene in einer Kooperationsvereinbarung festgelegt. Danach ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe eine Daueraufgabe, die es auf allen Ebenen sicherzustellen gilt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten werden die beiden Ministerien eng zusammenarbeiten und ihre Kooperation auf eine sichere Grundlage stellen. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, in den kommenden Jahren notwendige Prozesse der fachlichen Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung sowohl in der Schule wie in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam zu initiieren und zu begleiten. Die Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf die Gestaltung zentraler Bildungs- und Erziehungsberichte. Ziele in den einzelnen Themenfeldern und die im Einzelfall erforderlichen Verfahren werden im Dialog festgelegt.

In der Vereinbarung werden sodann im Einzelnen die Themenfelder und Schwerpunkte der Kooperation von Schule und Jugendhilfe festgelegt. Diese beziehen sich auf den Elementarbereich und Primarbereich, die Sekundarstufe I und II, die Ganztagsschule im Primarbereich und auf Ganztagshauptschulen und Förderschulen sowie auf übergreifende Felder der Zusammenarbeit.

Az.: IV/2 200-0

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