Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 506/1996 vom 20.10.1996
Kooperation und Austausch von Angestellten Projekt 1997
Das "Kooperation-und-Austausch-von-Angestellten-Projekt" lädt Angestellte von ausländischen regionalen Selbstverwaltungseinheiten ein, für eine bestimmte Zeit als Kooperative Austausch Trainees in japanischen Präfekturen, Designierten Städten und anderen Gemeinden (des weiteren als lokale Selbstverwaltungen bezeichnet) zu arbeiten. Erstrebt wird die Vermittlung von Wissen und technischem Können der jeweiligen japanischen Gastinstitution, um zur Entwicklung der entsendeten Stelle beizutragen wie ebenso durch Teilnahme an internationalen Aktivitäten der Gastinstitution zu besserem gegenseitigen Verständnis und zur Internationalisierung der japanischen Seite. Das Projekt wird vom Ministerium für Innere Angelegenheiten, CLAIR, und den lokalen Selbstverwaltungen in Japan gemeinsam durchgeführt.
1. Inhalt der Ausschreibung:
Kooperative Austausch Trainees werden angeworben.
- Der Trainee erhält Ausbildung auf einem Gebiet, das die jeweilige Präfektur, Designierte Stadt oder Gemeinde entscheidet.
- Visastatus
Der Visastatus ist "Training".
2. Qualifikationskriterien
- Angestellte von ausländischen Länder-, Präfektur- oder anderen lokalen Selbstverwaltungen,
- Personen, die zum Zeitpunkt der Einreise in Japan zwischen 20 und 39 Jahre alt sind (über Bewerbungen, die die Altersgrenze überschreiten, wird individuell entschieden),
- Personen, die in Zukunft zu Führungspersönlichkeiten in dem gewünschten Trainingsfeld werden können,
- Personen mit Mittlerer Reife (Senior High School),
- Körperlich und geistig leistungsfähige und gesunde Personen,
- Personen, die den ernsthaften Willen zur Erreichung des Ausbildungsziels mitbringen,
- Personen, die mit den Gastinstitutionen kooperieren und den gegebenen Anweisungen Folge leisten,
- Personen mit Japanisch- oder Englischkenntnissen, die für das tägliche Leben in Japan vonnöten sind,
- Personen, die von ihrer Arbeitsstelle für eine Zeitdauer von 6 bis 10 Monaten zum Zwecke der Ausbildung freigestellt und empfohlen werden können.
3. Bedingungen der Ausbildung
Je nach Gastinstitution können die Bedingungen der Ausbildung variieren, sind aber grundsätzlich folgendermaßen festgelegt:
- Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt von Juni 1997 an in der Regel zwischen 6 und 10 Monaten.
- Ausbildungszeiten
Die Ausbildungszeiten sind grundsätzlich an die Arbeitszeiten der jeweiligen Gastinstitution angepaßt. In der Regel sind Samstag, Sonntag und japanische Feiertage frei. Es können allerdings Fälle eintreten, in denen die Ausbildungszeiten sich ändern oder es nötig ist, Ausbildung an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen durchzuführen.
- Gastinstitution und Ausbildungsplatz
Die Gastinstitution und der Ausbildungsplatz des Trainees wird in Beratungen zwischen dem Ministerium für Innere Angelegenheiten, CLAIR, und den lokalen Selbstverwaltungen festgelegt.
- Kosten
Die Kosten für die Reise zwischen dem Heimatland des Trainees und Japan, Aufenthaltskosten, Ausbildungskosten und Reisekosten innerhalb Japans werden von der Gastinstitution getragen. Wenn allerdings ein Trainee ohne zwingenden Grund die Ausbildung vor dem vertraglichen Ende abbricht und in das Heimatland zurückkehrt, müssen die Ausbildungs- und Reisekosten grundsätzlich vom Trainee oder der empfehlenden Institution im Heimatland getragen werden.
- Flugkosten
Die Gastinstitution übernimmt die Flugkosten zwischen einem vorher vereinbarten internationalen Flughafen im Heimatland und einem internationalen Flughafen in Japan. Reisekosten zum Flughafen im Heimatland hat der Trainee selbst zu tragen, aber sämtliche Kosten vom Abflug aus dem Heimatland bis zur Ankunft bei der Gastinstitution übernimmt die Gastinstitution.
- Unterbringung
Die Gastinstitution sorgt für angemessene Unterbringung.
4. Vorbereitendes Training, Orientierung
Nach der Ankunft in Japan findet eine Orientierung durch CLAIR statt und die Trainees erhalten eine vorbereitende Ausbildung von ca. einem Monat.
5. Bewerbung
Interessenten werden gebeten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Az.: 05-13-6