Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 27/2000 vom 05.01.2000

Kooperation in der Beschäftigungspolitik

Mit dem "Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser" der Bundesanstalt für Arbeit und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sind bereits im Jahre 1998 wichtige Orientierungspunkte für gemeinsame Ziele und gemeinsames Handeln zwischen Arbeitsämtern und Sozialämtern/Sozialhilfeträgern gesetzt worden. Kernpunkte des Leitfadens sind u.a. folgende Aussagen:

  • Enges Zuständigkeitsdenken muß überwunden werden. Allseits knappe Mittel lassen sich so effizienter einsetzen. Weniger Arbeitslosigkeit entlastet nicht nur eine Institution, sondern alle öffentlichen Kassen.
  • Arbeitsämter, Sozialhilfeträger und Sozialämter stimmen ihre Aktivitäten und Fördermaßnahmen zur Eingliederung in Beschäftigung ab. Arbeitsämter und Sozialhilfeträger können auch eine gemeinsame Vermittlungsagentur beauftragen.
  • Beide Partner nutzen ihre Kontakte zu Betrieben, Sozialpartnern und Öffentlichkeit, um Stellen zu gewinnen. Sie sprechen sich dazu ab, um für sich und ihre Partner Doppelarbeit zu vermeiden.

Vor dem Hintergrund des Leitfadens für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter auf Bundesebene haben der Landkreistag Nordrhein-Westfalen und der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund im Dezember 1999 Hinweise zur Kooperation in der Beschäftigungspolitik erstellt. Mit ihnen wird insbesondere eine Verbesserung der Kooperationsbeziehungen zwischen den Regionalsekretariaten und allen Kreisen und kreisangehörigen Kommunen angestrebt.

Gemeinsame Auffassung ist ferner, daß der auch im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative "Jugend in Arbeit" entwickelte Grundsatz "Fordern und Fördern" in der Praxis über einzelne Beispielsfälle hinaus stringenter umgesetzt werden sollte. Letztlich geht es darum, den Sozialhilfeempfängern und insbesondere den Langzeitarbeitslosen ihre Selbstverantwortung zur Überwindung der Arbeitslosigkeit zu verdeutlichen und ihre Bereitschaft zur strikten Umsetzung des persönlichen Hilfeplans sicherzustellen.

Das gemeinsame Papier "Kooperation in der Beschäftigungspolitik" ist ins Internetangebot des NWStGB gestellt worden, kann jedoch auch direkt im Wirtschafts- und Sozialdezernat abgerufen werden.

Az.: III 844

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