Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 506/2002 vom 05.08.2002

Konzept des BMU zur Klärschlammverwertung

Unter dem Titel "Gute Qualität und sichere Erträge" hat das Bundesumweltministerium (BMU) zusammen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) am 03. Juni 2002 ein erstes Konzept zum umweltverträglichen Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft vorgestellt. Ergebnis dieses Konzepts ist das drohende Aus für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Kern des vorgelegten Diskussionspapiers ist die Festlegung neuer Grenzwerte für den Schwermetallgehalt von organischen Düngemitteln wie Klärschlamm, Bio-Abfall sowie Schweine- und Rindergülle, die erheblich unter den derzeit gültigen Werten liegen. Der maximal zulässige Gehalt an Schadstoffen in den jeweiligen Düngemitteln orientiert sich an den Vorsorgewerten der Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Die neuen Schwermetallgrenzwerte haben zur Folge, dass künftig bei allen Düngemitteln eine deutliche Schadstoffreduzierung erfolgen müsste, damit diese auf längere Sicht als Düngemittel eingesetzt werden können.

Entgegen den Mahnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) sieht der Ansatz des BMU eine erhebliche Verschärfung der Schwermetallgrenzwerte für Klärschlämme vor. Bei einer Umsetzung dieser Grenzwerte im Rahmen einer Änderung der Klärschlammverordnung hätte dieses ein faktisches Verwertungsverbot für Klärschlämme zur Folge. Eine solche Vorgehensweise ist nach Auffassung des DStGB inakzeptabel, da es an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt, die eine derart gravierende Absenkung von Grenzwerten indizieren. Der DStGB wird sich vor diesem Hintergrund erneut an das BMU sowie an das BMVEL wenden und eine Absenkung von Grenzwerten ausschließlich auf der Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse einfordern. Es müsse – so der DStGB - verhindert werden, dass es aufgrund von Grenzwertverschärfungen ohne Grund zu einem faktischen Ausbringungsverbot von Klärschlämmen in der Landwirtschaft komme. Zudem müsse sichergestellt werden, dass im Falle einer Veränderung der Verwertungspraxis ausreichende Ersatzkapazitäten zur Klärschlammverwertung zur Verfügung gestellt werden. Dieses sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. Wie das BMU auf Nachfrage dem DStGB mitgeteilt hat, ist an eine rechtliche Umsetzung, also an eine Änderung der Klärschlammverordnung im Rahmen einer Artikelverordnung des Bundes, erst in der kommenden Legislaturperiode gedacht.

Das Konzeptpapier "Gute Qualität und sichere Erträge – Wie sichern wir die langfristige Nutzbarkeit unserer landwirtschaftlichen Böden ?" ist unter www.bmu.de und unter www.verbraucherministerium.de abrufbar.

Az.: II 24-091 qu/g

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