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StGB NRW-Mitteilung 148/2007 vom 13.02.2007

Kontroverse über Sicherheit von Wahlcomputern

Während der Bundestag nach der entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses die Beschwerden gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl mangels konkreter Verdachtsmomente zurück gewiesen hat (vgl. StGB NRW-Mitteilung 747/2006), sind unterschiedliche Meinungen zum Sicherheitsniveau der Geräte zu vernehmen. Die Stadt Cottbus (www.cottbus.de) hat entgegen ihrer ursprünglichen Absicht nun doch nicht die gemieteten 74 bislang Wahlcomputer gekauft.

Es handelt sich um Nedap-Geräte des Typs ESD1, die von der Herstellerfirma gemietet waren. Aufgrund des sogenannten Nedap-Hacks Anfang Oktober 2006 sowie der durch den Chaos Computer Club (www.ccc.de) anlässlich der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus im Oktober 2006 aufgezeigten Sicherheitslücken sieht die Stadtverordnetenversammlung (Sitzung vom 31.01.2007) vom Kauf der Computer ab. Einen Wahleinspruch eines Cottbusser Softwareentwicklers gegen die Oberbürgermeisterwahl hatte der Wahlprüfungsausschuss der Stadt allerdings zurückgewiesen.

Zur nun ablehnenden Haltung heißt es in der Beschlussvorlage der Stadtverordnetensammlung, die Risiken seien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Mietkaufvertrag im September nicht bekannt gewesen, Die Wahlgeräte seien inzwischen vom Eigentümer abgeholt worden.

Az.: I/2 011-06-1

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