Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 231/2017 vom 06.03.2017

Kontingentfreigabe beim Bundesfreiwilligendienst

Ab 28.03.2017 können für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben (ü25-Jährige), wieder neue Vereinbarungen in der BFD-Online-Anwendung gebucht werden. Vereinbarungen können mit Dienstbeginn August 2017 abgeschlossen werden. Damit jede Einsatzstelle Gelegenheit zur Buchung hat, wird die Kontingentfreigabe auf mehrere Tage aufgeteilt und jeweils um 10:00 Uhr freigeschaltet. Dies bedeutet konkret für Ihre Buchungen, auch wenn die Ampel am ersten Tag auf rot schaltet, besteht an den Folgetagen erneut die Möglichkeit einer Buchung. 

Weiterhin können auch Vereinbarungen für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (u25-Jährige), gebucht werden. Vereinbarungen können mit Dienstbeginn in den Monaten Juli bis November 2017 abgeschlossen werden. Vereinbarung aus dem Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ können weiterhin gebucht werden. Buchungen für einen Dienstbeginn im Jahr 2018 sind nicht möglich. 

Alle Vereinbarungen können nur für maximal 12 Monate geschlossen werden. Verlängerungen bestehender Vereinbarungen über eine Gesamtdienstzeit von 12 Monaten hinaus sind nicht möglich. Im Informationsportal der Zentralstelle BAFzA wurde unter "Aktuelles" eine entsprechende Meldung eingestellt. (Quelle: DStGB)

Az.: 35.0.12-001/001

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