Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 400/2012 vom 16.07.2012

Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2012

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag zu dem Ende Mai 2012 vorgelegten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2012 geäußert. Die gemeinsame Stellungnahme, die für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar ist, erfolgte im Rahmen des von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführten Konsultationsverfahrens.

Der NEP 2012 ist auch aus kommunaler Sicht ein wichtiger Schritt für die Beschleunigung des Netzausbaus in Deutschland, der allerdings nur gemeinsam mit Städten und Gemeinden und ihren Bürgern umgesetzt werden kann. Im weiteren Netzausbauverfahren gilt es, vor allem die Verteilnetzebene stärker zu berücksichtigen und die Akzeptanz vor Ort für den Netzausbau zu erreichen.

Zum weiteren Vorgehen ist darauf hinzuweisen, dass alle Stellungnahmen, die im Rahmen der Konsultation abgegeben werden, online veröffentlicht und durch die ÜNB ausgewertet werden. Der „erste“ Entwurf des NEP wird entsprechend überprüft und verändert. Die ÜNB werden diesen „zweiten“ Entwurf des NEP voraussichtlich Mitte August 2012 an die BNetzA übermitteln und veröffentlichen. Innerhalb ihres Prüfungsverfahrens kann die BNetzA eine neuerliche Überarbeitung des NEP von den ÜNB einfordern.

Zeitgleich wird eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der BNetzA durchgeführt, die die grundsätzliche Beeinflussung der Umwelt durch die im NEP identifizierten Netzausbaumaßnahmen bewertet und deren Dokumentation und Ergebnisse in einem Umweltbericht veröffentlichen wird. Nach Abschluss der Prüfung werden beide Dokumente, NEP und Umweltbericht, erneut zur Konsultation veröffentlicht. Hier besteht wiederum die Möglichkeit, über einen Zeitraum von acht Wochen Stellung zu beziehen.

Im Übrigen dürfen wir auf unsere Schnellbriefe für StGB NRW-Mitgliedskommunen Nr. 91 vom 13.06.2012 und Nr. 103 vom 05.07.2012 verweisen.

Az.: II/3 811-00/9

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