Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 389/2012 vom 30.07.2012

Konsultationsprozess zum Netzentwicklungsplan Strom 2013

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2013 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der Entwurf führt den Szenariorahmen zum NEP 2012 fort und stellt den notwendigen Übertragungsnetzausbau in Deutschland bis zum Jahr 2023 bzw. 2033 dar. Das Verfahren zur Erstellung des NEP Strom 2013 überschneidet sich zeitlich mit dem sich derzeit in der Überarbeitung befindlichen Entwurf des NEP Strom 2012, der Grundlage für den ersten Bundesbedarfsplan ist. Dieser wird voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet (vgl. StGB NRW-Mitteilung vom 16.07.2012).

Inhalt des Szenariorahmens

Der von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erstellte Entwurf des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 beschreibt die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung installierter Kapazitäten der erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie die Entwicklung des Stromverbrauchs in den Jahren 2023 bzw. 2033. Dabei wurde das grundsätzliche Vorgehen zur Erstellung der Szenarien aus dem vergangenen Jahr beibehalten.

Verbesserungen konnten laut der Bundesnetzagentur durch eine umfangreichere Datenbasis besonders im Bereich der konventionellen Kraftwerke sowie durch die Erfahrungen aus dem NEP-Prozess 2012 erreicht werden. Dies betreffe insbesondere die Berücksichtigung dezentraler Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit geringer Leistung, die nun in großer Zahl erfasst werden konnten. Bei der installierten Leistung konventioneller Kraftwerke wird in allen drei Szenarien gegenüber heute von einem Rückgang ausgegangen, was zumindest teilweise durch den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 bedingt ist.

Die Angaben zur bundesweit installierten Leistung bei den erneuerbaren Energien in 2023 unterscheiden sich zu den im Szenariorahmen zum NEP 2012 genehmigten Werten durch einen hohen Zuwachs von 7,1 Gigawatt (GW) für Photovoltaik und einen durchschnittlichen Zuwachs von 2,0 GW für Onshore-Wind. In Bezug auf die in der EEG-Novelle vorgesehene Fördergrenze von 52 GW bei Photovoltaikanlagen werde im aktuellen Szenariorahmen davon ausgegangen, dass u.a. aufgrund von sinkenden Herstellungspreisen über die Fördergrenze hinaus zugebaut werde. Der Entwurf des Szenariorahmens für den NEP 2013 enthält nun für alle Szenarien auch eine bundesländerscharfe Zuordnung der installierten Leistung der erneuerbaren Energien.

Hintergrund

Die jährliche Erstellung des NEP, die mit der Erarbeitung des Szenariorahmens beginnt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass zeitnah reagiert werden kann, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern, die den Netzausbau beeinflussen. Im Juli 2011 hatten die ÜNB zum ersten Mal den Entwurf eines Szenariorahmens erarbeitet. Dieser wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit konsultiert und am 20. Dezember 2011 von der Bundesnetzagentur genehmigt. Auf der Basis des genehmigten Szenariorahmens haben die ÜNB einen ersten Entwurf für einen nationalen NEP Strom 2012 erstellt, der zuletzt bis zum 10. Juli 2012 konsultiert wurde. Der derzeit in Überarbeitung befindliche Entwurf des NEP 2012 wird nach Vorlage durch die ÜNB von der Bundesnetzagentur geprüft und nach erneuter Konsultation bestätigt. Der NEP Strom 2012 ist die Grundlage für den ersten Bundesbedarfsplan.

Da die ÜNB den Entwurf des zweiten NEP bereits zum 3. März 2013 der Bundesnetzagentur vorlegen müssen, ergibt sich eine zeitliche Überlappung der Prozesse zur Erstellung der NEP Strom 2012 und 2013. Die Ergebnisse des neuen Szenariorahmens fließen erst in den NEP 2013 ein.

Konsultationsverfahren

Die Bundesnetzagentur räumt allen Interessierten die Möglichkeit ein, Stellung zum Entwurf des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 zu nehmen. Diese können entweder per E-Mail (netzentwicklung@bnetza.de; Stichwort: Szenariorahmen) oder per Post (Bundesnetzagentur, Referat 613 P, Stichwort: Szenariorahmen, Postfach 80 01, 53105 Bonn) übermittelt werden. Die Konsultation endet am 30. August 2012. Nach Abschluss der Konsultation werden alle Stellungnahmen auf der neuen Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de veröffentlicht werden. Der Entwurf des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 ist ebenfalls auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 ist unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/120720_SzenariorahmenNEP2013.html?nn=65116 abrufbar.

Az.: II/3 811-00/9

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