Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 490/2012 vom 17.09.2012

Konsultation 2. Entwurf NEP Strom 2012

Nachdem die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Mitte August 2012 an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben haben, hat die BNetzA den NEP nochmals überarbeitetet und einer strategischen Umweltprüfung unterzogen. Der dem 2. Entwurf des NEP beigefügte Umweltbericht soll die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des gesamten Bundesbedarfsplan-Entwurfs auf Basis der Angaben des NEP-Entwurfs ermitteln. In dem 2. Entwurf des NEP wurden die Ergebnisse des öffentlichen Konsultationsverfahrens, bei dem neben der Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und seiner Mitgliedsverbände (vgl. dazu Schnellbrief Nr. 103 vom 13.06.2012) und der weiteren gemeinsamen Stellungnahmen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes  und des Deutschen Städtetages (vgl. Mitteilung 400/2012 vom 16.07.2012) weitere 2.099 Stellungnahmen eingegangen sind, eingearbeitet.

Änderungen im 2. Entwurf des NEP Strom 2012:
Eine wesentliche Veränderung betrifft die Startnetztopologie. Hier wurden bestimmte Maßnahmen ins Ergebnisnetz verschoben. Startnetz und Ergebnisnetz sind nun schärfer abgegrenzt. Die Kennzahlen wurden entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden Maßnahmen des Leitszenarios B 2022 einschließlich Startnetz Inbetriebnahmejahre zugeordnet. Der bereits ermittelte Gesamtnetzaus- und Umbaubedarf blieb jedoch unverändert bei den ermittelten 4.400 km in bestehenden Trassen und 3.800 km neue Trassen, bestehen.

In dem neuen 2. Entwurf finden sich daneben auch einige Forderungen der Kommunen wieder:  

  • So wird nunmehr ausdrücklich auf die Ebene der Verteilnetze Bezug genommen und anerkannt, dass auch dieser ein wesentlicher Bestandteil des Netzausbaus und damit für den Erfolg der Energiewende sei
  • Der 2. Entwurf geht nunmehr intensiver auf den Aspekt des Einsatzes von Erdkabeln als Alternative zum Freileitungsbau ein. Eine Erdverkabelung in Form einer Gleichstromverkabelung sei grundsätzlich möglich und unter bestimmten Voraussetzungen auch sinnvoll. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es erst im Rahmen der Bundesfachplanung bzw. der Planfeststellungsverfahren auf Länderebene, in der die Trassenverläufe festgelegt werden, Sinn mache, konkrete Verkabelungsabschnitte zu prüfen. Dass die Kosten einer Verkabelung nicht in dem Plan enthalten sind, bedeute jedenfalls keine Vorfestlegung für spätere Planungs- und Genehmigungsverfahren
  • Auch der sensible Umgang bei der Wohnbereichsannäherung von Trassen wird in dem 2. Entwurf des NEP aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass bei neuen Trassen nach Möglichkeit siedlungsferne Lösungen genutzt werden, wenn dem keine Konflikte mit anderen Schutzgütern entgegenstehen. Detaillierte Untersuchungen seien Bestandteil späterer Planungs- und Genehmigungsschritte. 

Weiteres Verfahren
Der 2. Entwurf und der Umweltbericht wurde nunmehr von der BNetzA zu einer weiteren zweiten öffentlichen Konsultation gestellt, die vom 6. September 2012 bis zum 2. November 2012 unter Federführung der BNetzA läuft. Im Anschluss an die Konsultation und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan gemeinsam mit dem Umweltbericht fertigstellen und der Bundesregierung als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorlegen.

Den 2. Entwurf mit dem Umweltbericht und weiteren Informationen finden Sie unter www.netzausbau.de.

Az.: II/3 811-00/9

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