Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 13/2003 vom 05.01.2003

Konnexität und Konsultation

Zur Umsetzung der Forderungen von Präsidium und Hauptausschuss des DStGB nach Verankerung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene und nach Einführung eines Konsultationsmechanismus nach österreichischem Vorbild verstärkt die Hauptgeschäftsstelle den Druck auf die Politik und nimmt dabei auch die Bundestagsfraktionen in die Pflicht. In einem Schreiben an die Vorsitzenden der vier Bundestagsfraktionen hat die Hauptgeschäftsstelle auf die Bedeutung dieser Forderungen der Städte und Gemeinden im Hinblick auf die aktuelle Finanzsituation und die zu erwartende politische Entwicklung hingewiesen und um ein Gespräch zu Beginn der Wahlperiode gebeten. Anknüpfungspunkt dafür ist die Forderung, bis zu einer Klärung der mit den Stichworten Konnexität und Konsultation verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen und einer Änderung des Grundgesetzes, das Konsultationsverfahren schlicht zu praktizieren und darüber mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung zu treffen. Daran sind weder Bund noch Länder oder kommunale Spitzenverbände rechtlich gehindert. Auch trotz fehlender Justiziabilität wäre dies ein erheblicher Fortschritt.

Az.: IV/1 901-00/0

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