Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 482/2003 vom 19.05.2003

Konkurrenzsysteme zum Dualen System

Wie bereits in den Mitteilungen des StGB NRW 2002 Nr. 635, S. 302f. berichtet worden ist, beabsichtigen alternative Systembetreiber (ISD Interseroh Entsorgungsdienstleistungs GmbH und die Landbell AG) auf der Grundlage der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 17. September 2001 (ABl. L 319 v. 04. Dezember 2001, Seite 1 ff.), das von der Duales System Deutschland AG (DSD AG) flächendeckend eingerichtete System zur Sammlung und Verwertung von gebrauchten Einweg-Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VerpackV ( das sog. Duale System mit dem „Grünen Punkt“) mit zu benutzen. Beide Unternehmen beabsichtigen, mit den Leistungsvertragspartnern der DSD AG Leistungsverträge über die Erfassung des Anteils von Verkaufsverpackungen abzuschließen, die bei Landbell bzw. Interseroh lizenziert sind. Beide Unternehmen möchten noch in diesem Jahr eine Freistellung der lizenzierten Verkaufsverpackungen von der Rücknahmepflicht durch Feststellung der Obersten Abfallbehörden erreichen.

Anfang Februar 2003 fand in Berlin ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene mit Vertretern der Interseroh GmbH statt. Hier wurde von Seiten der kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass ohne eigenen personellen und finanziellen Aufwand sichergestellt werden muss, dass sie bei Hinzutreten eines oder mehrerer Systembetreiber zu dem bisherigen System in der Summe jedenfalls die in der Regel auf der Grundlage der Muster-Abstimmungsvereinbarung im Einzelfall mit der Duales System Deutschland AG ausgehandelten Nebenentgelte für die Abfallberatung und die Bereitstellung, Erhaltung und Sauberhaltung von Flächen für die Aufstellung von Sammelgroßbehältern erhalten.

Die Obersten Abfallbehörden der Länder vertreten unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, welche Feststellungsvoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV von den neu hinzutretenden Systembetreibern zu erfüllen sind. Ungeklärt ist auch, ob und unter welchen Voraussetzungen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abstimmungserklärungen oder Abstimmungsvereinbarungen mit den neu hinzutretenden Systembetreibern abzugeben haben. Außerdem gibt es verschiedene Lösungsansätze zur Frage der Haftung der Systembetreiber für die sog. Nebenentgelte.

Zwischenzeitlich hat sich die DSD AG gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene gegen eine einvernehmliche Regelung zwischen ihr und der Interseroh GmbH über einen gemeinsam finanzierten Mechanismus zur Feststellung der jeweiligen Mengenanteile ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Frage der Systemfeststellung und Abstimmung mit Mitbenutzern des Sammlungs- und Verwertungssystems der DSD AG ein entsprechendes Schreiben an den Vorsitzenden der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), Herrn Ministerialdirigent Dr. Jung, aus dem Ministerium für Umwelt und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz, gerichtet. In diesem Schreiben werden Ausführungen zum Abstimmungserfordernis, zur Beitritts- bzw. „Unterwerfungs“-Erklärung, zum gesamtschuldnerischen Verhältnis der Systembetreiber sowie zur Freistellung der lizenzierten Verkaufsverpackungen von der Rücknahmepflicht durch Feststellung der Obersten Abfallbehörden gemacht. Weiterhin wird gebeten, im Sinne eines einheitlichen Vollzugs einen Weg aufzuzeigen, mit dem das Primäranliegen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erreicht werden kann. Ein Antwortschreiben liegt noch nicht vor.
In Nordrhein-Westfalen ist im Juni 2003 ein Fachgespräch der kommunalen Spitzenverbände mit dem Umweltministerium NRW in dieser Angelegenheit geplant. Die Geschäftstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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