Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 516/2010 vom 27.10.2010

Konjunkturpaket II und Verlängerung des Vergabebeschleunigungserlasses

Mit Schreiben vom 09.08.2010 hatten sich die kommunalen Spitzenverbände an den Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW gewandt und für eine Fortführung des sog. Vergabebeschleunigungserlasses vom 03.02.2009 plädiert. Der Staatssekretär Dr. Krüger hat der Geschäftsstelle mit Schreiben vom 14.10.2010 (Az.: 34-48.07.01/99-1/09) wie folgt geantwortet:

„Der Runderlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht vom 03.02.2009 tritt mit Ablauf des 31.12.2010 außer Kraft. Danach gilt grundsätzlich bei der kommunalen Vergabe im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte wieder die Wertgrenzenregelung des Runderlasses vom 22.03.2006.

Nachdem Sie sich bereits für eine Verlängerung der Regelungen dieses sog. Beschleunigungserlasses ausgesprochen haben, mehren sich jetzt auch beim Bundeswirtschaftsministerium die Anzeichen, dass eine - möglicherweise um ein Jahr befristete - Verlängerung angestrebt wird, um die Regelungen angemessen evaluieren zu können.

Dies halte ich ebenfalls für sinnvoll. Nach Auskunft der Projektgruppe Zukunftsinvestitionen in meinem Haus wird für die vollständige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II ohnehin noch der Zeitraum von etwa einem Jahr benötigt. Insoweit muss auch damit gerechnet werden, dass auch deutlich nach dem 31.12.2010 noch Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Nach dem derzeitigen Sachstand bin ich auch grundsätzlich für Erwägungen offen, die KPII-Regelungen im Rahmen einer Novellierung der nach § 25 GemHVO von meinem Haus bekanntzugebenden kommunalen Vergabegrundsätze unbefristet fortzuführen. Dies würde jedoch bedingen, dass die im Runderlass vom 22.03.2006 enthaltene, bewährte, und auch von Ihnen begrüßte Wertgrenzenregelung, die sich bei Bauvergaben an den unterschiedlichen Gewerken orientiert, in eine neue Systematik überführt wird. Da bisher weder erörtert noch geklärt wurde, ob dies auf Dauer sachgerecht und praxistauglich ist, halte ich es für sinnvoll, im kommenden Jahr - sofern die Regelungen des Beschleunigungserlasses verlängert werden - im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs mit Praktikern aus dem kommunalen Bereich und Ihrer Begleitung die verschiedenen Alternativen zielorientiert zu diskutieren, um eine möglichst praxisnahe, kommunalfreundliche Lösung zu erreichen.“

Die Geschäftstelle wird über die weitere Entwicklung informieren.

Az.: II/1 608-00

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