Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 538/2009 vom 13.10.2009

Konjunkturpaket II und Verbot der Doppelförderung

Bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II ist in der letzten Zeit in der Praxis immer wieder die Frage aufgeworfen worden, ob es gegen das Doppelförderungsverbot nach § 4 Abs. 1 des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) verstößt, wenn eine Maßnahme der Ü3/U3-Förderung aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes und zugleich aus einem anderen Förderprogramm finanziert wird.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 29.09.2009 zur Auslegung des Doppelförderungsverbots nach § 4 Abs. 1 ZuInvG Stellung genommen. Danach widerspricht es dem Zweck des Doppelförderungsverbotes nicht, wenn von den maximal zuwendungsfähigen Investitionskosten einer in der Realität einheitlichen und physikalisch nicht aufteilbaren Maßnahme ein Teil über Finanzhilfen des Bundes nach dem ZuInvG und der andere Teil der Investitionskosten dieser Maßnahme über Finanzhilfen des Bundes nach dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 gefördert wird. Mit Blick auf die nach beiden Förderprogrammen verpflichtenden Nachweise der zweckentsprechenden Inanspruchnahme der Bundesförderung muss von Seiten des Landes in solchen Fällen zusätzlich der Nachweis einer sachlich begründeten Aufteilung der Investitionskosten auf die beiden Förderprogramme erbracht werden können. Es ist daher nunmehr möglich, eine Maßnahme im Verhältnis ihrer Nutzung prozentual aufzuteilen.

Az.: IV/1 900-11

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