Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 697/2006 vom 23.10.2006

Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung

Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 des Schulgesetzes NRW kann der Schulträger Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. An die Geschäftsstelle ist inzwischen mehrfach die Frage gerichtet worden, ob es hierzu schon nähere Vorgaben gebe.

Erste Anhaltspunkte für mögliche Aufgaben von Kompetenzzentren sind in dem Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP im Landtag (Landtagsdrucksache 14/2577) enthalten. Danach können die Kompetenzzentren folgende Aufgaben übernehmen:

- Erteilung von Unterricht,
- Bündelung unterschiedlicher Fachkompetenzen,
- Eingangs- und Förderdiagnostik,
- Förderung von Eltern und Lehrkräften, auch über den möglichst besten Förderort,
- Fortbildung, Prävention,
- frühe Hilfen in der Schuleingangsphase.

Darüber hinaus wird in der Drucksache darauf hingewiesen, dass die Zentren eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, eine bessere Nutzung der Ressourcen und ein wohnortnahes Angebot sonderpädagogischer Förderung ermöglichen. Alle diese Maßnahmen würden von den Kompetenzzentren aus koordiniert. Die Systeme Förderschule und Gemeinsamer Unterricht würden zu einem Gesamtsystem der sonderpädagogischen Förderung zusammengefügt. Für die sonderpädagogischen Lehrkräfte würde das Kompetenzzentrum der Dienstort werden. Von hier aus könnten und müssten die Lehrkräfte auch in anderen Lernorten gezielt eingesetzt werden.

Az.: IV/2 211-38

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