Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 621/2015 vom 13.10.2015

Kompaktinformation zu Salafismus in Flüchtlingseinrichtungen

Das NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales hat die StGB NRW-Geschäftsstelle auf eine Broschüre des Verfassungsschutzes NRW hingewiesen. Extremistische salafistische Netzwerke und Akteure haben damit begonnen, unter dem Mantel humanitärer Hilfe ihre propagandistischen Aktivitäten auf Flüchtlinge in Deutschland auszuweiten. Ihr Ziel ist es, Flüchtlinge für die eigene Sache zu gewinnen und integrativen Bemühungen entgegenzuwirken. Dabei werden alle bereits bekannten Aktionsformen wie Koranverteilungen, Benefizveranstaltungen oder Seminare angewandt. Es wird auch versucht, Sachspenden an Flüchtlinge zu übergeben und auf diese Weise Kontakte aufzubauen.

Zur Information und Sensibilisierung der Beteiligten an der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung hat der Verfassungsschutz diese Broschüre erstellt. Diese steht im Internet unter www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/publikationen zum Download und zur Bestellung zur Verfügung.

Az.: I 16.0.1-001

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