Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 37/2009 vom 18.12.2008

Kommunen als Träger des Einheitlichen Ansprechpartners

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW hat jüngst mitgeteilt, dass Träger des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) für ansiedlungswillige Dienstleistungsunternehmen aus den EU-Mitgliedsstaaten in Nordrhein-Westfalen die Kommunen werden sollen. Dabei wird ihre Zahl auf maximal 18 Ansprechpartner landesweit begrenzt, außerdem sollen die Städte und Kreise dabei eng mit den Industrie- und Handels- bzw. den Handwerkskammern und den Kammern der freien Berufe zusammenarbeiten. Das hat die Landesregierung bei ihrer letzten Sitzung vor der Weihnachtspause 2008 beschlossen. Wirtschaftsministerin Christa Thoben soll danach dem Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Ende Januar 2009 vorlegen. Anschließend erfolgt die Verbändeanhörung.
Der von der Europäischen Union mit der Dienstleistungsrichtlinie vom 28. Dezember 2006 ins Leben gerufene Einheitliche Ansprechpartner soll die Aufnahme, die Ausübung und auch die spätere Einstellung einer Dienstleistung für Anbieter aus den Mitgliedsstaaten erleichtern, um so den Binnenmarkt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen voranzubringen. Der EA informiert nicht nur über erforderliche Verfahren und Formalitäten, die es zu beachten gilt, sondern steht dem Dienstleister auch als Verfahrensmittler zur Verfügung. Über den EA sollen zukünftig alle im jeweiligen Zielland erforderlichen Formalitäten und Verfahren vollständig abgewickelt werden können.
Die EA stehen in direktem Kontakt mit dem Dienstleister und den in dem jeweiligen Fall in Nordrhein-Westfalen zuständigen Behörden. Über den EA läuft u. a. die gesamte Verfahrenskorrespondenz (Anträge, Erklärungen Anfragen, Bescheide etc.). Zur Verfahrenserleichterung soll dies auch aus der Ferne, also auf elektronischem Wege ermöglicht werden.
Nach der jetzt erfolgten Grundsatzentscheidung der Landesregierung werden die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners den Kreisen und kreisfreien Städten per Gesetz zugewiesen. Die Kommunen sollen durch freiwillige Kooperationen die Zahl der Einrichtungen auf maximal 18 im Lande begrenzen. Die Kammern als Vertreter der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft sind an der Erfüllung dieser Aufgabe zu beteiligen, über Art und Umfang sind zwischen Kommunen und Kammern frühzeitig freiwillige Vereinbarungen zu treffen. Das Gesetz über die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner soll am 28. Dezember 2009 in Kraft treten.

Az.: III 450-35

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search