Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 146/1996 vom 05.04.1996
Kommunalwahlrecht für Unionsbürger: Britische Staatsangehörigkeit
Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen und damit Bürger der Gemeinde sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen. Erwerb und Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates bestimmen sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Mitgliedsstaates.
Fragen der Unionsbürgerschaft sind insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Kategorien der britischen Staatsangehörigkeit aufgetreten. Auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern hat das Britische Außenministerium in einer Erklärung und in einem erläuternden Memorandum zu den einzelnen Kategorien der britischen Staatsangehörigkeit Stellung genommen. In dem Memorandum wird aufgezeigt, welche Kategorien der britischen Staatsangehörigkeit nicht als Unionsbürger gelten und wie diese am Format ihres britischen Passes zu erkennen sind. Bei Bedarf kann der Text des Memorandums bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Az.: I/2-024-13-1