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StGB NRW-Mitteilung 536/1999 vom 20.08.1999

Kommunalwahlgeräteordnung - Änderung der Landeswahlordnung

Mit Gesetz- und Verordnungsblatt NW, Nr. 31 v. 02.08.1999, S. 452 ff., ist die Verordnung über den Einsatz von Stimmenzählgeräten bei Kommunalwahlen (Kommunalwahlgeräteordnung - KWahlGO) verkündet worden. Die Verordnung regelt die amtliche Zulassung und Genehmigung der Verwendung von Stimmenzählgeräten und die Durchführung der Wahl unter Verwendung von Stimmenzählgeräten. Gemäß § 19 gelten Stimmenzählgeräte, die nach bisherigem Recht zugelassen worden sind, weiterhin als zugelassen. Die Verordnung setzt die bisher geltende sog. "Verordnung zur Ergänzung der Kommunalwahlordnung für die Verwendung von Stimmenzählgeräten" vom 02.03.1961 außer Kraft.

Mit demselben Gesetz- und Verordnungsblatt ist auch die Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung (S. 440) und die Verordnung über den Einsatz von Stimmenzählgeräten bei Landtagswahlen (S. 443) verkündet worden. Mit der Änderung der Landeswahlordnung wird zum einen die Anpassung an die geänderte Kommunalverfassung (Änderung von "Stadtdirektor" in "Bürgermeister") vollzogen. Des weiteren wird § 64 "Wahlstatistik" neugefaßt und die Anlagen 1, 2, 7, 8, 14a, 14b und 15 sowie Anlage 17 geändert.

Az.: I/2 024-02

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