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StGB NRW-Mitteilung 447/1999 vom 20.07.1999

Kommunalwahl 1999

Mit Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.06.1999, S. 824, hat das Innenministerium einen Runderlaß vom 16.06.1999 – Az.: I A 4/20-12.99.10 – "Kommunalwahl 1999 Vorbereitung und Durchführung" veröffentlicht. In dem Runderlaß sind zunächst zahlreiche Ausführungen zur Vorbereitung und zur Durchführung der Kommunalwahlen enthalten. Des weiteren sind Modellberechnungen zur Sitzverteilung, Beispiele gültiger und ungültiger Stimmen sowie ein Terminkalender für die allgemeinen Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen am 12.09.1999 einschließlich etwaiger Stichwahlen am 26.09.1999 enthalten.

Wie weisen jedoch darauf hin, daß die Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und der Termin zur Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung eine Änderung wegen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NW zur 5%-Klausel erfahren haben. Fristende zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist nunmehr der 6. August 1999, danach hat unmittelbar der Wahlausschuß zu tagen.

Az.: I/2 024-50

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