Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 499/2023 vom 17.07.2023

Kommunales Förderprogramm zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium hat am 14.07.2023 die erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“  veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ soll insbesondere Kommunen beim Natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen. Dafür stehen in den kommenden Jahren bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Skizzeneinreichungen sind vom 1. August bis 30. September 2023 möglich. Gefördert werden mit dem Förderprogramm investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt zum Beispiel, Dörfer und Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säume mit Hecken, Gehölzen und Alleen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu renaturieren. Außerdem sollen natürlichen Bodenfunktionen durch die Entsieglung von Flächen wiederhergestellt werden. Insgesamt wird dadurch die Attraktivität für Kommunen und ländliche Räume gesteigert.

Mit dem „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“  setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt werden, so dass sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Über die Verabschiedung des Aktionsprogramms durch das Bundeskabinett hatten wir zuletzt mit Schnellbrief Nr. 106 vom 06.04.2023 informiert.

Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link:
https://www.z-u-g.org/ank-lk/

Az.: 23.1.9-003/004 gr

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