Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 166/1998 vom 05.04.1998

Kommunaler Solidarbeitrag 1998 - Tilgung beim Fonds Deutsche Einheit

In den Mitteilungen vom 20. März 1998 (Nr. 129) hatten wir von einem Beschluß des Bundesrates berichtet, den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern" einzubringen.

Die Geschäftsstelle hat sich am 26. März 1998 mit folgendem Schreiben an den Innenminister des Landes und nachrichtlich an den Finanzminister sowie die im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt:

"Anrede,

der Bundesrat (Drucksache 98/98) hat am 06. Februar 1998 auf Antrag der Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beschlossen, den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern" einzubringen. Mit diesem Gesetz soll ein Beitrag zur Entlastung der Haushalte der alten Länder in den Jahren 1998 bis 2000 zu geleistet werden. Zu diesem Zweck sollen die Annuitäten für den Fonds "Deutsche Einheit" für die Jahre 1998, 1999 und 2000 von 10 v.H. auf 6,8 v.H. gesenkt werden. Dadurch soll sich der Schuldendienst in den Jahren 1998, 1999 und 2000 von jährlich 9,5 Mrd DM auf 6,46 Mrd DM reduzieren. Die Gesamtentlastung würde in den Jahren 1998, 1999 und 2000 jeweils 3,04 Mrd DM betragen.

Die Absenkung soll in der Weise aufgeteilt werden, daß die alten Länder in den Jahren 1998 um 1,82 Mrd DM, 1999 um 1,67 Mrd DM und 2000 um 1,52 Mrd DM entlastet werden. Die Entlastung des Bundes soll in den Jahren 1998 1,22 Mrd DM, 1999 1,37 Mrd DM und 2000 1,52 Mrd DM betragen.

Es ist damit zu rechnen, daß diese Bundesratsinitiative in Kürze auch die Zustimmung des Bundestags finden wird. Dem Vernehmen nach wird dies für das Land Nordrhein-Westfalen zu einer Verringerung der Belastung bei der Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" in Höhe von ca. 490 Mio DM führen. Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies eine Verringerung des kommunalen Solidarbeitrags um 42% dieses Betrages, also ca. 205 Mio DM.

Allein im Mitgliedsbereich unseres Verbandes sind 1998 108 Kommunen gezwungen, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Weitere 148 kreisangehörige Städte und Gemeinden können ihren Haushalt nur durch Vermögensveräußerungen oder Rücklagenentnahmen ausgleichen. Das Gesamtdefizit unserer Mitgliedskommunen wird 1998 eine knappe Milliarde DM betragen. Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Lage der gemeindlichen Haushalte ist es unbedingt erforderlich, die mit der Bundesratsinitiative zur Reduzierung der Tilgungsleistung beim Fonds "Deutsche Einheit" verbundene Entlastung auch für die Städte und Gemeinden noch im Haushaltsjahr 1998 umzusetzen. Wir möchten sie daher eindringlich bitten, sich für eine möglichst umgehende Korrrektur des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1998 und des Solidarbeitragsgesetzes 1998 einzusetzen, die den geänderten Vorgaben bei der Tilgung des Fonds "Deutsche Einheit" Rechnung trägt und den kommunalen Solidarbeitrag 1998 um 205 Mio DM verringert.

Wir halten es insbesondere vor dem Hintergrund des vergleichbaren Vorgangs des mit einer unterjährigen Belastung für die Städte und Gemeinden verbundenen Nachtragshaushaltes 1997, dessen Umsetzung auf kommunaler Ebene die kommunalen Spitzenverbände mitgetragen haben, für ein Gebot des fairen Umgangs miteinander, nunmehr auch eine unterjährig mögliche Entlastung der Städte und Gemeinden ohne Zeitverzug weiterzugeben."

Az.: IV-902-01/1

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