Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 371/1998 vom 20.07.1998

Kommunaler Ordnungsdienst

Seit dem 01.07.1998 setzt die Stadt Hattingen einen "Kommunalen Ordnungsdienst" als Außendienst des Ordnungsamtes ein.

Dieser "Kommunale Ordnungsdienst" soll Ansprechpartner für den Bürger sein, Präsenz im Stadtgebiet zeigen und ein subjektives Sicherheitsgefühl der Bürger vermitteln. Er soll die öffentliche Ordnung überwachen, Gefahren, Störungen und Schäden feststellen und an Facheinrichtungen weiterleiten. Des weiteren sollen ordnungsbehördliche Maßnahmen vor Ort angeordnet und durchgeführt werden sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Das Team des Ordnungsamtes ist an der einheitlichen Dienstkleidung, die mit Wappen der Stadt und Namensschildern versehen ist, erkennbar. Zur technischen Ausstattung gehören u.a. ein Handy, ein Diktiergerät, eine Digitalkamera sowie ein Dienstfahrzeug.

Zeitgleich wurde mit der Polizeiinspektion Nord in Hattingen eine Ordnungspartnerschaft vereinbart. Gemeinsam werden ab sofort folgende Aufgaben wahrgenommen:

- Präsenz im Stadtgebiet und gemeinsame Kontrollgänge

- Bürgersprechstunden mit mobilem Fahrzeug in den Ortsteilen

- Verteilung von Infos und Broschüren

- Regelmäßige Zusammenkünfte und Informationsaustausch

Auskunft in dieser Angelegenheit erteilt Herr Birck, Stadt Hattingen, Telefon 02324/204-2534.

Az.: I/2 101-01-2

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