Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 659/2013 vom 26.08.2013

Kommunaler Finanzreport der Bertelsmann Stiftung

Eine ausreichende Finanzausstattung ist eine wesentliche Grundlage wirkungsvoller kommunaler Selbstverwaltung. In vielen Kommunen Deutschlands ist diese Finanzausstattung nicht mehr gegeben. Dies belegt auch die neueste Ausgabe der seit Jahren von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlichten Untersuchungen zur Lage der Kommunalfinanzen.

Der kommunale Finanzreport der Bertelsmann Stiftung vergleicht die Haushalte der Kommunen nach Bundesländern unter Hinzuziehung der Auslagerungen. Er beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Rahmenbedingungen kommunaler Haushaltspolitik (z.B. Struktur, Wirtschaftskraft, Demografie)
  • Einnahmen und Ausgaben
  • Kommunalsteuern (z.B. Steuermix, Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer)
  • Personalausgaben (z.B. Kernverwaltung und Auslagerung, Branchen, Versorgungsempfänger)
  • Finanzvermögen (z.B. Arten, Geldschuldendeckungspotenzial)
  • Verschuldung (z.B. investive Schulden, Kassenkredite, Auslagerungen)
  • Entwurf einer doppischen Kommunalschuldenbremse

Wesentliche Ergebnisse des kommunalen Finanzreports sind:

  • Die Schere zwischen armen und stabilen Regionen öffnet sich weiter.
  • Die ostdeutschen Kommunen stehen im Vergleich besser da, als die westdeutschen.
  • In vielen Gemeinden werden die Spielräume der Hebesätze nicht ausgeschöpft.
  • Die natürliche Fluktuation des kommunalen Personals sollte zum Umbau der Verwaltung an demografische Entwicklungen genutzt werden.
  • Die Relationen zwischen Finanzvermögen und Geldschulden sind sehr unterschiedlich. Nur in Baden-Württemberg deckt es rechnerisch die Geldschulden.
  • Die Kassenkredite steigen regional stark an.
  • Eine gesetzlich fixierte Schuldenbremse kann die Lage in den stabilen Kommunen schützen.

Unter dem folgenden Link finden Sie den Finanzreport zum Download, die Pressemeldung, sowie Ländermeldungen und Grafiken: http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-9455E8C9-00218C33/bst/hs.xsl/nachrichten_117698.htm

Az.: IV 992-23

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