Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 312/2010 vom 16.08.2010

Kommunaler Anteil an der neuen Personalausweisgebühr

Wie sich aus der Begründung zur neuen Personalausweisgebührenverordnung ergibt, ist von den Kommunen als Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller ein Produktionskostenanteil in Höhe von 22,70 Euro abzuführen. Aufgrund aktueller Anfragen und um Missverständnissen vorzubeugen, weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass in diesem Produktionskostenanteil die an den Ausweishersteller zu entrichtende gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist. Da die Gebühr für den neuen Personalausweis ab 1. November 2010 für Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro betragen wird, verbleiben für die Kommunen ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von 6 Euro für die Amtshandlungen im Rahmen des Antragsverfahrens und ein Infrastrukturanteil in Höhe von 0,10 Euro für die Pflege und Wartung der Software „Bürgerclient“.

Für weitere Informationen zur neuen Personalausweisgebührenverordnung verweisen wir auf unsere Mitteilung vom 13.08.2010.

Az.: I/2 113-01

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