Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 667/2017 vom 10.10.2017

Kommunale Waldbesitzer zu Leistungen der Wälder für die Gesellschaft

Vertreter waldbesitzender Kommunen aus ganz Deutschland fordern mehr finanzielle Wertschätzung für die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen, die die Wälder für die Bürgerinnen und Bürger erbringen. Wo früher die klassische Holznutzung im Vordergrund stand und den Forstbetrieben über den Holzverkauf die Einnahmen sicherte, steht heute vielerorts der Wald als gesellschaftliche „Wohlfühloase“ im Mittelpunkt. Nicht nur für immer neue Trendsportarten wie Moutainbiking und Geocaching sei der Wald beliebter Naturraum. Schlagworte wie Waldtherapie und Gesundheitswälder ständen neuerdings auf der Tagesordnung.

Daher appellierte der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ anlässlich seiner Bundestagung am 09./10. Oktober 2017 in Rostock - Warnemünde an die neue Bundesregierung, die bisher von den Kommunen gratis erbrachten gesellschaftlichen Walddienstleistungen zu honorieren. Ziel ist es, die nachhaltige Forstwirtschaft und Erholung in Einklang zu bringen. Dabei geht es um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen des kommunalen Waldbesitzes. Der Gemeinsame Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“ ist ein gemeinsamer Ausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

„Unsere Gesellschaft verlangt vom Wald alles und von den Bürgerinnen und Bürgern wird der freie Zutritt in den Wald als selbstverständlich angesehen. Bei den Kosten wird der Waldbesitz bisher jedoch im Stich gelassen. 365 Mal im Jahr garantieren die waldbesitzenden Kommunen in Deutschland den „Tag der offenen Tür im Wald“. Die Leistungen der kommunalen Waldbesitzer für Erholung, Freizeit und Gesundheit der Bevölkerung haben zwar einen enormen ökonomischen Wert, tauchen jedoch bisher in keiner Bilanz auf. Gleichzeitig führt die immer intensivere Erholungsnutzung zu immer größeren Belastungen der Wälder und der Waldbesitzer. Deshalb werben wir für das Bewusstsein, welch hohen Wert der Wald hat, um so die Wertschätzung zu steigern. Dafür brauchen wir ein Preisschild für die gesellschaftlichen Dienstleistungen der Wälder“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns  aus Mainz.

Das in den letzten Jahren stark gestiegene Interesse an der Freizeit-, Erholungs- und  Gesundheitsnutzung  darf  nicht  allein  auf  Kosten  der  kommunalen Waldbesitzer gehen. Vor diesem  Hintergrund begrüßt der Gemeinsame Forstausschuss  die im September 2017  von   Bundesforstminister  Christian  Schmidt   etablierte   Bundesplattform „Wald — Sport, Erholung, Gesundheit“. Die Erwartungen an die Plattform sind sehr hoch, da sie nicht nur die Bedeutung des Waldes für die Gesundheit im Zusammenhang mit Sport und Erholung thematisieren, sondern insbesondere auch die Möglichkeiten für einen Ausgleich von Mehrbelastungen der Betriebe durch öffentliche Mittel aufzeigen und politische Initiativen fördern soll.

Die Bundesplattform hat sich ebenfalls zum Ziel gesetzt, Initiativen, Chancen und Innovationen aufzuzeigen, die Sport und Gesundheit für die Forstbetriebe bieten. Dazu zählen die Bewusstseinsstärkung der Bevölkerung über die Waldbewirtschaftung und die Inwertsetzung der Ökosystemdienstleistungen der Wälder. Alle Vertreter der teilnehmenden Verbände (Deutscher Naturschutzring e.V., Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) e.V., Deutsche Sporthochschule Köln, Deutscher Tourismusverband e.V., Kuratorium Sport und Natur, Verband Deutscher Naturparke, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Forstverein, Deutscher Forstwirtschaftsrat, AGDW-Die Waldeigentümer, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Deutscher Jagdverband, Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt) haben in der konstituierenden Sitzung am 13.09.2017 in Berlin an die neue Bundesregierung appelliert, die Ökosystemdienstleistungen der Wälder zukünftig zu honorieren.

Hintergrund

Erholung, Freizeit und Gesundheit stellen eine hohe Belastung für den Kommunalwald dar:

  • In Deutschland darf der Wald zur Erholung betreten werden. Mit der Einführung des freien Betretungsrechtes im Bundeswaldgesetz 1975 wird dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einem ortsnahen Raum für Erholung, Sport und Naturerleben Rechnung getragen.
  • Mehr als 55 Millionen Menschen (70 % der Bevölkerung) besuchen mindestens einmal im Jahr den Wald. Jährlich gibt es in Deutschland schätzungsweise 2,3 Milliarden Waldbesuche.
  • Die Inanspruchnahme des Waldes durch die Bevölkerung für Freizeit-, Erholungs- und Sportaktivitäten hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Erwartungen der Waldbesucher an den Wald haben sich verändert.
  • Die  Forstwirtschaft  stellt mit Wegen  und Waldparkplätzen  eine Infrastruktur  bereit, die den Waldbesuch in weiten Teilen überhaupt erst ermöglicht und angenehm macht.
  • Rund 512.000 Kilometer Fahrwege und 62.000 Kilometer Fuß-, Reit- und Radwege erschließen den Wald.
  • Nach  Berechnungen  des  Hamburger  Thünen-Instituts  führen  die  Gesamtbelastungen  durch Schutz- und Erholungsfunktionen zu Mehraufwendungen und Minderträgen für die Körperschaftswaldbetriebe von 52 Euro/Jahr/Hektar. Bezogen auf den Reinertrag von 124 Euro/Jahr/Hektar sind die Belastungen erheblich.
  • Aufwendungen für die Erholungssicherung entstehen durch: Unterhaltung Wald-, Wander- und Reitwege, Erholungseinrichtungen, Parkplätze, Verkehrssicherung, Kontrollaufwand, Haftungsrisiken, Unterhaltung Wildgehege, Beseitigung von Vandalismus, Müllentsorgung, erhöhtes Waldbrandrisiko, vermehrte Stoffeinträge, Tritt- und Erosionsschäden, Bindung erheblicher Ressourcen durch Konflikte der verschiedenen Erholungsnutzungen.
  • Waldbesuche   sind   gratis;   gleichwohl   haben   sie   einen   erheblichen   ökonomischen   Wert: Der monetäre Nutzen der Erholungsleistung des Waldes wurde 2013 mit durchschnittlich 32 Euro pro Besucher und Jahr  ermittelt. Hochgerechnet auf alle Waldbesucher in der Bevölkerung ergibt dies etwa 2 Milliarden Euro pro Jahr für die wohnortnahe Walderholung. Der Wert der Ferienerholung wurde zusätzlich auf etwa 0,5 Milliarden Euro geschätzt.

Öffentliche Unterstützung

  • Für Waldbesitzer ist problematisch, dass sie aufgrund der waldgesetzlichen Betretungsregelung (§ 14 Bundeswaldgesetz) kaum Möglichkeiten haben, aus der Walderholung betriebliche Wertschöpfung zu erzielen, gleichzeitig aber die damit verbundenen Belastungen tragen müssen.
  • Die ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktionen der nachhaltigen Forstwirtschaft in Deutschland finanzieren sich fast ausschließlich aus dem Holzverkauf: Im Körperschafts- und Privatwald stammen 96 bzw. 98 Prozent aller Erträge daraus.
  • Im Staatswald der Länder werden Mehraufwand und Mindererlöse durch Zuwendungen aus den Landeshaushalten weitgehend (i. D. ca. 150 Euro pro Hektar und Jahr) ausgeglichen, um gesellschaftlich erwünschte Schutz- und Erholungsleistungen des Waldes sowie Biodiversitätsziele  der Gesellschaft in besonderer Weise bereitzustellen.
  • Bei den privaten und kommunalen Forstbetrieben ist die öffentliche Unterstützung in diesem Bereich bislang vergleichsweise gering: Der Anteil öffentlicher Fördermittel (alle Produktbereiche) im Körperschafts- und Privatwald beträgt durchschnittlich ca. 4 bzw. 9 Euro pro Jahr und Hektar.

 Ökosystemdienstleistungen

  • Die Wälder liefern den Menschen wertvolle Leistungen. Dabei steht die Holzproduktion schon lange nicht mehr im Fokus der Gesellschaft.
  • Im Jahre 2007 wurde mit der TEEB-Initiative (The Economics of Ecosystems und Biodiversity) ein transnationaler Prozess initiiert, der den ökonomischen Wert der unterschiedlichen Ökosystemdienstleistungen erfassen und deren Erhalt attraktiver machen soll.
  • Das  deutsche  Teilprojekt „TEEB-DE:  Naturkapital Deutschland,  2012“ kommt zu  dem  Schluss, dass der Nutzen aller Ökosystemdienstleistungen des Waldes größer ist als nur die zu Marktpreisen bewertete Holzproduktion.
  • In der TEEB-Studie werden die CO2-Senkenleistungen der deutschen Wälder mit 0.2 Mrd. Euro bewertet, die ökologischen Leistungen mit 2,2 Mrd. Euro und die Erholungsleistungen mit 1.9 Mrd. Euro. Diesen Leistungen in Höhe von zusammen 4,3 Mrd. Euro steht aktuell ein Wert der Rohholzproduktion von 3,5 Mrd. Euro gegenüber.
  • Von der EU-Kommission werden die Ansätze zum Schutz von Ökosystemen unterstützt. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zustand der Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen bis 2014 zu kartieren und zu bewerten, den wirtschaftlichen Wert derartiger Dienstleistungen zu prüfen und die Einbeziehung dieser Werte in die Rechnungslegung und Berichterstattungssysteme auf EU- und nationaler Ebene bis 2020 zu fördern. (EU-Biodiversitätsstrategie 2014)
  • Von der forstlichen Praxis wird kritisiert, dass eine Bewertung nur dann sinnvoll ist, wenn auch ein realer Marktwert für diese Produkte erzielt werden kann.

Az.: 26.1-008/001 gr

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