Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 439/1996 vom 05.09.1996

Kommunale Verpackungssteuer: Anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht

Beim Bundesverfassungsgericht sind zur Zeit fünf Beschwerdeverfahren anhängig, die die kommunale Verpackungssteuer zum Gegenstand haben. Die fünf Verfahren betreffen Beschwerden gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.08.1994 (8 N 1.93) und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 29.06.1995 (5 N 1202/92). Die Beschwerdeverfahren beziehen sich mithin auf die kommunale Verpackungssteuersatzung der Stadt Kassel. Ein weiteres Beschwerdeverfahren mit dem Az: 2 BvR 1121/95, das die Stadt Frankfurt betraf, ist durch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 26.09.1995 ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden. Bei den fünf Beschwerdeverfahren handelt es sich im einzelnen um folgende Verfahren:

- 2 BvR 2376/94 und 2 BvR 2377/94

(Beschwerde gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.08.1994 (Az.: 8 N 1.93)

- 2 BvR 1991/95, 2 BvR 1922/95 und 2 BvR 2004/95

(Beschwerde gegen das Urteil des Hessischen VGH vom 29.06.1995 Az.: 5 N 1202/92).

Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichtes ist zur Zeit nicht absehbar, wann in den anliegenden Beschwerdeverfahren entschieden wird. Vor diesem Hintergrund gilt nach wie vor die Empfehlung, die in Fußnote 2 der Mustersatzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer in nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden gegeben worden ist.

Az.: IV/2 32-10-11

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