Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 286/2017 vom 12.04.2017

Kommunale Stellungnahme zu Gesetzentwurf Open Data NRW

Die Fraktion der Piraten im Landtag NRW hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) eingebracht, zu dem die kommunalen Spitzenverbände Stellung nehmen konnten. Mit dem Gesetzentwurf sollen u.a. Informationszugangsrechte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW auch auf juristische Personen erweitert und das Verwaltungshandeln transparenter gemacht werden.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass sie sich bereits durch die Unterzeichnung des „Open Government Pakt NRW“ mit der Landesregierung verpflichtet haben, noch mehr Transparenz des Verwaltungshandelns zu gewährleisten. Dabei sieht der Pakt vor, dass bis zum Jahr 2020 „Open Goverment“ als gängige Praxis in den Kommunen in NRW verankert sein soll.

Darüber hinaus halten die kommunalen Spitzenverbände es nicht für notwendig, dass auch juristische Personen einen Informationszugang über das IFG NRW haben sollen. Vielmehr hat sich der Gesetzgeber bewusst dazu entschieden, dass Informationszugangsrecht nach dem IFG NRW als Bürgerrecht auszugestalten, was auch sachgerecht ist.
Die Stellungnahme ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebots unter Rubrik Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht und Verfassung/ E-Government abrufbar.

Az.: 17.05.12.3-001/001

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