Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 372/2013 vom 08.05.2013

Kommunale Spitzenverbände zur Wirkung des Bildungs-und Teilhabepakets

Die Kommunen ziehen zwei Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für bedürftige Kinder und Jugendliche eine grundsätzlich positive Bilanz. Die Nutzung der Leistungsangebote steigt seit dem Inkrafttreten vor zwei Jahren kontinuierlich an. Den Kommunen ist es gelungen, durch intensive Informationsarbeit und Ansprache der Eltern sowie der berechtigten Kinder und Jugendlichen den Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen zu verbessern, stellten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fest.

Anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen erklärten die kommunalen Spitzenverbände: „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die immer wieder zu hörende Kritik, das Bildungs- und Teilhabepaket erreiche die Bedürftigen nicht, unzutreffend ist. Das vor zwei Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket ergänzt die sehr ausdifferenzierten kommunalen Angebote und Vergünstigungen, die nach wie vor vorhanden sind. Deshalb sprechen die unterschiedlichen Ausgabenzahlen in den einzelnen Bundesländern auch nicht gegen das Leistungspaket, sondern weisen auch auf die daneben bestehenden Leistungsangebote in den Kommunen hin.

Nach wie vor bieten viele Sportvereine kostenlose Mitgliedschaften an, das Mittagessen in Schulen oder Horten und die Schülerbeförderung sind oft bereits vergünstigt oder kostenlos, in etlichen Kommunen existieren zusätzliche Förderprogramme für Kinder und Jugendliche aus armen Familien. Außerdem besuchen nach wie vor viele Schüler keine Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung und können deshalb auch den Zuschuss dafür nicht erhalten. Angesichts der Leistungsangebote der Kommunen für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie der hohen Bürokratiekosten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets wäre es gerechtfertigt, die Überschüsse aus dem Jahr 2012 bei den Kommunen zu belassen. Unerlässlich ist daneben, dass es weiterhin möglich ist, die Schulsozialarbeit über das Ende dieses Jahres hinaus zu betreiben. Auch mit Hilfe der Schulsozialarbeit werden die Kinder in den Schulen auf die Angebote aufmerksam gemacht. Die Finanzierung ist daher dauerhaft sicherzustellen.“

Insgesamt leistet das Bildungs- und Teilhabepaket nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände einen Beitrag, um die Chancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu verbessern. Leider ist mit der Umsetzung der vielen individuellen Einzelleistungen für die Behörden, Schulen, Kindertagesstätten und Vereine immer noch ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Auch für die Leistungsberechtigten lässt sich die Bürokratie nicht gänzlich vermeiden. „Es ist gut, dass der Bund bereit ist, weitere Vereinfachungsmöglichkeiten zu überprüfen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern“, erklärten Städtetag, Landkreistag und Gemeindebund.

Az.: III 810-2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search