Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 198/2005 vom 02.02.2005

Kommunale Spitzenverbände zum Rhein-Ruhr-Express

Im Zuge einer Anhörung des Landtags-Verkehrsausschusses haben sich die kommunalen Spitzenverbände zur Realisierung des Rhein-Ruhr-Express geäußert. Grundsätzlich begrüßen sie es, wenn sich Land, Bund und DB AG mit dem Rhein-Ruhr-Express darum bemühen, in einer der Hauptverkehrsachsen des Landes durch die Verlagerung von Individual- und Güterverkehren auf die Schiene zur verkehrlichen Entlastung beizutragen und zugleich wichtige Impulse für den Standort Nordrhein-Westfalen zu setzen. Im aktuellen Projektstadium seien unter den bislang bekannt gewordenen Rahmenbedingungen und insbesondere ohne Kenntnis der erst vor kurzem in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie abschließende Bewertungen noch nicht möglich. Seitens der kommunalen Spitzenverbände könne einer Verwirklichung des Rhein-Ruhr-Express nur unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden:
• Ein überzeugendes Gesamtfinanzierungskonzept muss vorgelegt werden, das die benötigten Mittel genau abschätzt und deren gesamte Bereitstellung gewährleistet. Insbesondere bedarf es einer haushaltsrechtlich abgesicherten Finanzierung des Erst-Investitionsvolumens.
• Selbst wenn die notwendigen Schieneninvestitionen im Zeitraum von 2006 bis 2008 finanziert werden könnten, bleibt offen, mit welchen Mitteln die danach anfallenden Bau- und Anschaffungskosten finanziert werden sollen. Diesbezüglich bedarf es einer Klarstellung.
• Weiterhin bedarf es dringend einer klaren Aussage zur Höhe und zur Aufbringung der Kosten für den laufenden Betrieb des Rhein-Ruhr-Express. Keinesfalls darf dessen Realisierung zu Lasten der übrigen Nahverkehrsangebote, sei es im SPNV oder im schienen- und straßengebundenen ÖPNV, gehen.
• Der Rhein-Ruhr-Express muss zu einer nachhaltigen Verbesserung der Gesamtverkehrssituation in Nordrhein-Westfalen führen. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Rhein-Ruhr-Express nicht isoliert gesehen, sondern in das Gesamtverkehrssystem integriert wird.

Az.: III 441 - 55

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